Zum Inhalt springen

Website-Förderung in Österreich 2026: Alle Förderungen im Überblick (mit Förder-Rechner)

Seite teilen

Du planst eine neue Website oder einen Webshop und fragst dich, ob der Staat etwas dazuzahlt? Kurze Antwort: Ja, je nach Programm sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich, für eine reine Website wird es nach dem Ende von KMU.DIGITAL aber eng. Auf dieser Seite vergleiche ich alle relevanten Förderprogramme für Websites, Webshops und Digitalisierung in Österreich, von KMU.DIGITAL über aws und FFG bis zu den Programmen aller neun Bundesländer, inklusive Förder-Rechner, Anleitung und den häufigsten Fehlern beim Antrag.

Förder-Rechner

Passe einfach Bundesland, Projektart und deine geplanten Projektkosten an und der Rechner zeigt dir live für jedes Förderprogramm, wie viel Zuschuss mit deinen Zahlen möglich wäre, inklusive der Programme, die gerade ausgeschöpft oder pausiert sind.

Dein Bundesland

Wien

€
Wähle dein Projekt

* Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr. Alle Beträge sind Maximalwerte laut den offiziellen Richtlinien, ob dein konkretes Projekt förderbar ist, entscheidet allein die Förderstelle. Budgets und Einreichfenster ändern sich laufend. Prüfe die Förderung deshalb vor der Einreichung selbst. Bitte beachte die Datenschutzerklärung.

Das könnte dich auch interessieren

Stell dir deine Website in zwei Minuten zusammen und sieh sofort, was sie bei mir kostet. Dazu die aktuellen Marktpreise für Freelancer, Agenturen und Baukästen in Österreich.

Erstellt dein Impressum für österreichische Websites nach ECG, MedienG, UGB und GewO. Auf Wunsch mit Daten direkt aus Firmenbuch, GISA und UID-Register, Export als Text, HTML oder Word.

Maximal vier Fragen und du weißt in unter einer Minute, ob deine Website unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt: betroffen, ausgenommen oder Graubereich, mit klarer Einstufung für Österreich.

Info-Emoji

Wichtig zu wissen

Förderbudgets ändern sich laufend, manche Töpfe sind nach wenigen Wochen leer. Alle Angaben auf dieser Seite verlinken direkt auf die offiziellen Förderstellen. Verbindlich ist immer nur die Auskunft der jeweiligen Förderstelle.

So funktioniert Website-Förderung in Österreich

In Österreich gibt es Förderungen für Websites und Digitalisierung auf zwei Ebenen: die Programme des Bundes (bis 2026 allen voran KMU.DIGITAL) und die Programme der einzelnen Bundesländer. Alle funktionieren nach denselben Grundprinzipien, und wer diese drei Spielregeln kennt, erspart sich die teuersten Fehler:

Ein Notizzettel-Emoji für die richtige Reihenfolge beim Förderantrag: erst einreichen, dann beauftragen

Erst Antrag, dann Auftrag

Kosten, die vor der Antragstellung entstehen, sind bei praktisch allen Programmen förderunfähig. Wer zuerst beauftragt und dann einreicht, verliert die komplette Förderung.

Ein Wecker-Emoji für die kurzen Förderfenster und schnell ausgeschöpften Budgets in Österreich

Begrenzte Budgets

Die Töpfe sind meist nach wenigen Wochen ausgeschöpft, Vorbereitung schlägt Reaktionsgeschwindigkeit. Wer Angebot und Unterlagen fertig hat, reicht am ersten Tag ein.

Ein Geldsack-Emoji für die eigenen Kostengrenzen und Regeln jedes Förderprogramms

Jedes Programm, eigene Regeln

Kostengrenzen, Fristen und förderbare Leistungen unterscheiden sich je Programm, manche Obergrenzen sind sogar Ausschlusskriterien. Genau dafür gibt es den Rechner oben.

Eure Website, förderfertig kalkuliert

Ich erstelle eure Website und du bekommst vorab ein schriftliches Angebot mit allen Positionen, das du dem Förderantrag beilegen kannst. Melde dich zum kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

  • Schriftliches Angebot für den Förderantrag
  • Individuelles Webdesign, keine Vorlage
  • SEO-Texte von mir geschrieben, du liest nur Korrektur
  • DSGVO-konform ohne Cookie-Banner
  • Änderungen easy per WhatsApp
  • Transparenter Fixpreis vorab

Bundesförderungen: KMU.DIGITAL, aws und FFG

Auf Bundesebene gibt es drei Förderprogramme, die für Digitalisierungsprojekte infrage kommen. Für reine Website- und Webshop-Projekte war KMU.DIGITAL bisher die erste Adresse, denn Website-Erstellung, Webshop-Aufbau und SEO waren dort ausdrücklich als förderbare Kosten genannt. Das Programm bestand aus zwei Modulen, die aufeinander aufbauten: der Beratungsförderung (max. 400 € für die Status- und Potenzialanalyse plus max. 1.000 € für die Strategieberatung, in Summe also 1.400 € für die verpflichtende Beratung durch zertifizierte Berater) und der Umsetzungsförderung mit 30% der Projektkosten, maximal 6.000 € Zuschuss, bei Projektkosten zwischen 2.000 € und 30.000 € (exkl. USt).

Seit Herbst 2026 ist klar, dass KMU.DIGITAL ausläuft. Das Budget ist laut kmudigital.at vollständig ausgeschöpft, und wegen der Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt wird das Programm ab 2027 nicht fortgeführt. Die letzten Tranchen öffneten am 12. Jänner 2026 (Beratung) und am 7. Mai 2026 (Umsetzung), beide waren binnen weniger Wochen vergriffen. Wie das Programm funktioniert hat und was für laufende Förderzusagen gilt, liest du auf meiner Detailseite.

KMU.DIGITAL endet: Was jetzt gilt

Was das Aus für laufende Förderzusagen bedeutet, welche Fristen du bei der Abrechnung einhalten musst und welche Alternativen bleiben. Dazu die offiziellen Zahlen zum Programm.

Daneben hat der Bund zwei weitere Töpfe, die für die meisten Website-Projekte allerdings nicht greifen, der Vollständigkeit halber gehören sie aber in jeden ehrlichen Vergleich:

aws Digitalisierung

Pausiert

Nicht rückzahlbare Zuschüsse über themenspezifische Calls, je nach Call bis zu 150.000 €. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und E-Commerce. Die letzten Calls hatten einen KI-Schwerpunkt und sind geschlossen, neue kündigt die aws über ihren Newsletter an.

FFG Basisprogramm Kleinprojekt

Offen

Laufende Einreichung. 45% der Projektkosten für kleine Unternehmen, mit Forschungskooperation bis 60% und max. 88.500 €. Gefördert wird aber nur experimentelle Entwicklung mit technischem Neuheitsgrad, etwa ein MVP. Eine klassische Website oder ein Webshop fallen laut FFG nicht darunter.

* Die gezeigten Status sind eine Momentaufnahme und müssen nicht mehr aktuell sein, prüfe den Stand vor dem Antrag immer direkt bei der jeweiligen Förderstelle.

Landesförderungen: Von Wien bis Vorarlberg

Neben den Bundesprogrammen haben einige Bundesländer eigene Digitalisierungsförderungen, und die Unterschiede sind groß: Manche fördern Websites ausdrücklich, andere schließen sie als Einzelmaßnahme aus, wieder andere haben gar kein eigenes Programm. Hier der komplette Überblick über alle neun Bundesländer:

Wien: Förderung Digitalisierung

Offen

Bis 31.12.2026, das ist auch der nächste Jury-Stichtag. 50% Zuschuss, max. 50.000 €, Projekt ab 10.000 €. Aber Achtung: Website oder Webshop als Einzelmaßnahme sind ausgeschlossen, nur als Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts förderbar. Die zweite Schiene der Wirtschaftsagentur Wien, die Förderung Innovation (45%, max. 300.000 €), fördert Produktentwicklung und keine Websites. Kleine Betriebe mit Erdgeschoß-Lokal können Digitalisierungs-Investitionen zusätzlich über die Förderung Lebendiges Grätzl abdecken (25%, max. 20.000 €), reine Websites aber auch dort nicht.

Oberösterreich: DIGITAL.PLUS 26

Offen

Von 01.06. bis 02.11.2026, am 28.09.2026 waren laut WKO bereits 80% des Budgets vergeben. Bis 35%, max. 7.000 €, Projekt ab 12.000 €, davon mindestens 20% für Beratungs- oder IT-Dienstleistungen. Digitales Marketing ist laut Land Oberösterreich ausgeschlossen, reine Website-Projekte fallen daher nicht darunter.

Steiermark: SFG Lebens!Nah

Offen

Laufende Einreichung ohne fixe Frist. Für Website und Online-Shop gilt das Modul Digitalisierung: 30%, max. 2.500 €, Projekt ab 3.000 €. Laut SFG ausdrücklich förderbar, aber nur für Nahversorgungsbetriebe: grundsätzlich Kleinstbetriebe, Kleinbetriebe nur in einzelnen Branchen wie Bäckerei, Fleischerei oder Lebensmittel-Vollsortiment. Junge, innovative Unternehmen (bis 5 Jahre nach Gründung) können Web-Auftritt und SEO außerdem über Start!Klar fördern lassen: 20 bis 25%, max. 37.500 €.

Tirol: Digitalisierungsförderung

Offen

Laufende Einreichung, max. ein Antrag alle zwei Jahre. 10 bis 30% je nach Unternehmens- und Projektgröße (bei Überschreiten der Projektkostengrenze gilt automatisch die nächstniedrigere Quote), max. 30.000 € Zuschuss für Kleinstunternehmen (größere Unternehmen bis 75.000 €). Websites, Webshops und E-Commerce sind laut Land Tirol allerdings ausdrücklich nicht förderbar, gefördert werden etwa ERP-Systeme, Automatisierung und IT-Security.

Niederösterreich: digi4Wirtschaft

Offen ab 01.10.2026

Die Investitionsschiene digi Investition: data öffnet laut Land Niederösterreich am 01.10.2026 neu. 20%, max. 25.000 €, Projekt ab 5.000 €, Einreichung bis das Budget von 2 Millionen Euro vergeben ist, längstens bis 31.12.2026. Gefördert wird die Nutzung betrieblicher Daten, reine Homepages und Webshops sind als Einzellösung ausgeschlossen. Dazu kommt der digi Assistent von TIP Niederösterreich mit 55 € pro Beratungsstunde für bis zu 60 Stunden, max. 3.300 €. Gefördert wird dort das Konzept, nicht die Website-Umsetzung selbst.

Salzburg: Salzburg.Digital

Pausiert

Zuletzt lief die Förderung über die Schienen Digi-Invest (bis 30%, max. 36.000 €, Projektkosten 15.000 bis 120.000 €), Digi-Security und den Digi-Bonus, jeweils mit eigenen Sätzen und Deckeln. Webseiten, Webshops und Onlinemarketing waren dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Die Richtlinie des Landes Salzburg galt für Anträge bis Ende 2025, eine Neuauflage ist bisher nicht veröffentlicht.

Kärnten: KWF Digitalisierungs.IMPULS

Pausiert

Zuletzt bis 40%, max. 10.000 €, Projektkosten 5.000 bis 25.000 €. Online-Shop und responsive Website waren ausdrücklich förderbar. Derzeit laut KWF nicht einreichbar, ein neues Fenster ist nicht angekündigt. Offen ist 2026 dafür der Strategie.IMPULS: 50% Zuschuss für externe Beratung, auch zu Digitalisierung, max. 7.500 €.

Burgenland: Burgenland Digital

Geschlossen

30%, max. 6.000 €, Website und Webshop waren förderbar. Die Einreichfrist endete laut Wirtschaftsagentur Burgenland am 31.01.2026, eine Neuauflage ist nicht angekündigt.

Vorarlberg

Kein Landesprogramm

Vorarlberg hat derzeit kein eigenes Zuschussprogramm für Digitalisierung: Das Land fördert keine Websites oder Digitalisierungsprojekte, und das frühere WKV-Programm GO.DIGITAL ist ausgeschöpft und eingestellt. Auch KMU.DIGITAL fällt weg, das Bundesprogramm wird ab 2027 nicht fortgeführt. Einen aktuellen Überblick gibt die Förderübersicht der WKV.

* Die gezeigten Status sind eine Momentaufnahme und müssen nicht mehr aktuell sein, prüfe den Stand vor dem Antrag immer direkt bei der jeweiligen Förderstelle.

Was der Überblick zeigt (eigene Auswertung der 17 Förderprogramme, die ich für den Rechner oben laufend beobachte): Nur fünf dieser Programme fördern eine Website als eigenständiges Projekt, nämlich KMU.DIGITAL, Lebens!Nah und Start!Klar in der Steiermark, der KWF Digitalisierungs.IMPULS und Burgenland Digital. Davon sind zwei an enge Zielgruppen gebunden (Nahversorger bzw. junge innovative Unternehmen), eines pausiert und zwei geschlossen, darunter KMU.DIGITAL. Daneben gibt es vereinzelt kleine Zuschüsse einzelner WKO-Fachgruppen für ihre Mitglieder, etwa bis zu 550 € für den Online-Auftritt im steirischen Versand- und Internethandel. Die offenen Landesprogramme helfen einer Website nur bedingt: In Wien ist sie ausschließlich als Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts förderbar, in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol bleibt die Website selbst außen vor, gefördert wird dort nur das übrige Digitalisierungsvorhaben wie Datennutzung, Warenwirtschaft, Automatisierung oder IT-Security. Für ein reines Website-Projekt gibt es damit außerhalb der Steiermark keinen offenen Fördertopf mehr (Stand Ende September 2026).

Immer informiert bleiben
Jetzt anmelden und keine neuen Artikel mehr verpassen.

Bitte beachte die Datenschutzerklärung bevor du dich für den Newsletter anmeldest.

Wer bekommt eine Förderung? Voraussetzungen im Check

Die Grundvoraussetzungen sind bei fast allen Programmen ähnlich und für die meisten Selbstständigen problemlos erfüllbar:

Das musst du mitbringen

  • KMU nach EU-Definition: Weniger als 250 Mitarbeiter und entweder max. 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder max. 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Auch als EPU förderbar: Ein-Personen-Unternehmen zählen ausdrücklich als KMU und sind voll antragsberechtigt.
  • Standort im Bundesland: Bei Landesförderungen muss der Standort im jeweiligen Bundesland liegen. Niederösterreich verlangt zusätzlich, dass du dort seit mindestens zwei Jahren wirtschaftlich tätig bist.
  • Gewerbe oder freier Beruf: Was genau verlangt wird, hängt vom Programm ab. Niederösterreich setzt eine aktive Gewerbeberechtigung voraus, der Kärntner Strategie.IMPULS die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten.
  • Keine ausgeschlossene Branche: Je nach Programm sind bestimmte Branchen ausgeschlossen. Die steirische SFG fördert zum Beispiel keine Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe, Start!Klar keine Handelsunternehmen.
Warnschild-Emoji

Achtung: De-minimis

Fast alle diese Zuschüsse laufen als sogenannte De-minimis-Beihilfen. Laut EU-Verordnung 2023/2831 darf ein Unternehmen davon maximal 300.000 € innerhalb von drei Jahren erhalten. Für kleine Betriebe ist das selten ein Thema, du musst deine bisherigen Beihilfen beim Antrag aber wahrheitsgemäß angeben.

Was wird gefördert und was nicht?

Die Details stehen in der jeweiligen Förderrichtlinie, doch über fast alle Programme hinweg zeichnet sich dasselbe Muster ab: Gefördert wird der externe Aufbau von etwas Neuem, nicht die Pflege des Bestehenden.

Typisch förderbar

  • Erstellung einer neuen Website: Inklusive barrierefreier Umsetzung, seit dem Barrierefreiheitsgesetz ohnehin Pflichtthema.
  • Aufbau eines Webshops: Inklusive Bezahl- und Versandschnittstellen.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): In der Steiermark bei Start!Klar ausdrücklich als förderfähig genannt.
  • Digitalisierungspakete: Etwa Homepage plus Buchungs- oder Warenwirtschaftssystem.
  • Externe Dienstleistungen und Softwarelizenzen: Laufende Kosten sind meist nur zeitlich begrenzt förderbar.

Typisch nicht förderbar

  • Eigenleistungen und Personalkosten: Deine eigene Arbeitszeit zählt bei keinem Programm.
  • Content- oder Design-Updates: Reine Pflege einer bestehenden Website ist ausgeschlossen.
  • Suchmaschinenwerbung: Bezahlte Anzeigen wie Google Ads sind nicht förderbar.
  • IT-Grundausstattung: Notebooks und Standardsoftware fallen nicht darunter.
  • Kosten vor der Antragstellung: Inklusive Anzahlungen und unterschriebener Aufträge.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Weil nur externe Leistungen förderfähig sind, zahlt es sich aus, das Projekt gebündelt bei einem Anbieter zu beauftragen statt zerstückelt bei mehreren. Kleine Einzelrechnungen fallen oft komplett aus der Abrechnung, in Niederösterreich etwa alles unter 200 €.

In 6 Schritten zur Förderung

Egal welches Programm: Der Weg zur Förderung folgt fast immer demselben Ablauf. So gehst du vor:

Passendes Programm finden

ca. 10 Minuten Du

Starte mit dem Förder-Rechner oben und prüfe den Status direkt bei der Förderstelle, also bei der Wirtschaftsagentur oder Wirtschaftskammer deines Bundeslands.

Förderrichtlinie lesen

ca. 1 Stunde Du

Kostengrenzen, Fristen und Sonderregeln stehen in der Förderrichtlinie. In Oberösterreich müssen etwa mindestens 20 % der Kosten auf Beratungs- oder IT-Dienstleistungen entfallen.

Angebot einholen, nicht unterschreiben

ca. 1 Woche Du & Webdesigner

Du brauchst realistische Projektkosten für den Antrag, doch eine Beauftragung oder Anzahlung vor der Antragstellung macht das Projekt unwiderruflich förderunfähig.

Antrag stellen und Zusage abwarten

ca. 30 Minuten Du

Der Tag der Einreichung ist meist der Anerkennungsstichtag, erst ab dann dürfen Kosten entstehen. Beauftrage deinen Webdesigner deshalb erst nach diesem Stichtag.

Projekt umsetzen und dokumentieren

meist 12 Monate Zeit Du & Webdesigner

Rechnungen und Zahlungsnachweise von Anfang an sauber sammeln. Lieferung, Rechnung und Zahlung müssen alle nach dem Stichtag liegen.

Fristgerecht abrechnen

binnen weniger Wochen Du

Nach Projektabschluss reichst du Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bericht bei der Förderstelle ein, erst danach wird der Zuschuss ausbezahlt.

Glühbirnen-Emoji

Mein Tipp

Erledige die Vorbereitung auch dann, wenn dein Wunschprogramm gerade kein offenes Förderfenster hat. Wer Angebot, Unterlagen und Zugänge (etwa zum Förderportal deines Bundeslands) schon vorbereitet hat, reicht sofort ein, falls wieder ein Förderfenster öffnet. Wer erst nach der Öffnung zu recherchieren beginnt, ist meist zu spät.

Die häufigsten Fehler beim Förderantrag

Aus Gesprächen mit Kunden und Förderberatern kenne ich die typischen Stolpersteine. Diese sechs Fehler kosten am häufigsten Geld:

Das kostet dich den Zuschuss

  • Beauftragt vor der Antragstellung
  • Zu spät zum Förderfenster
  • Falsches Programm gewählt
  • Kostengrenzen missachtet
  • Abrechnungsfristen verschlafen
  • Projekt nur mit Förderung gerechnet

Der mit Abstand teuerste Fehler ist der erste: Wer vor dem Anerkennungsstichtag beauftragt oder anzahlt, bekommt keinen Cent, ausnahmslos. Fast genauso ärgerlich ist verlorene Zeit, weil eine reine Website bei einem Programm landet, das Websites als Einzelmaßnahme ausschließt, genau dafür gibt es den Förder-Rechner oben. Dazu kommt ein Detail, das viele übersehen: Unter- und Obergrenzen gelten für die tatsächliche Abrechnung, nicht für den Antrag. Wer noch eine Zusage von KMU.DIGITAL hat, verliert außerhalb der Grenzen sogar den ganzen Zuschuss, weil der Fördervertrag dann als widerrufen gilt.

Plane also mit Puffer, sammle Belege von Anfang an und behalte die Fristen im Blick, die Umsetzung muss meist binnen 12 Monaten stehen, die Abrechnung wenige Wochen danach. Und zu guter Letzt meine Meinung dazu: Förderungen sind ein Bonus. Wenn sich deine Website nur mit Zuschuss rechnet, stimmt am Konzept etwas nicht.

Rechenbeispiele: So viel bleibt dir wirklich

Damit du ein Gefühl für die Größenordnungen bekommst, zwei realistische Szenarien mit den offiziellen Fördersätzen:

Bäckerei in der Südsteiermark

Neue Website mit Online-Vorbestellung um 4.000 €. Lebens!Nah bringt im Modul Digitalisierung 30%, also 1.200 € Zuschuss. Die Bäckerei zahlt effektiv 2.800 € und liegt über der Mindestgröße von 3.000 €.

Tischlerei in Wien

Digitale Auftragsverwaltung mit Kundenportal plus neue Website, zusammen 12.000 €. Die Wirtschaftsagentur Wien fördert 50%, also 6.000 €. Die Website allein wäre nicht förderbar, als Teil des Digitalisierungsprojekts schon.

Welche Förderung passt zu deinem Projekt? Ich prüfe es kostenlos.

Schick mir deine E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, den Link zu deiner aktuellen Website. Ich melde mich mit einer ehrlichen Einschätzung, welche Förderung für dein Website-Projekt realistisch ist und wie du dich auf das nächste Förderfenster vorbereitest. Unverbindlich und ohne Fachchinesisch.

Bitte beachte die Datenschutzerklärung, bevor du diesen Service nutzt.

Warum du mit deiner Website nicht auf die Förderung warten solltest

Ich erlebe immer wieder, dass Unternehmer ihr Website-Projekt monatelang aufschieben, weil "vielleicht bald wieder eine Förderung kommt". Das kostet oft mehr, als die Förderung je gebracht hätte, nämlich jeden Monat potenzielle Anfragen. Plane die Förderung als Bonus ein, nicht als Voraussetzung.

Aus meiner Erfahrung gilt: Eine gute Website amortisiert sich über Anfragen, nicht über Zuschüsse. Ein Zuschuss von 1.200 € ist großartig, aber zwei oder drei zusätzliche Aufträge pro Monat sind mehr wert. Welche Fehler du dabei vermeiden solltest, liest du in meinem Artikel über die häufigsten Fehler bei Unternehmenswebsites.

Glühbirnen-Emoji

Mein Tipp

Starte die Vorbereitung jetzt, hol dir ein konkretes Angebot und reiche ein, sobald das passende Förderfenster aufgeht.

Häufige Fragen zur Website-Förderung in Österreich

Welche Förderung gibt es für eine Website in Österreich?
Für eine reine Website gibt es Ende 2026 nur noch die steirischen Programme Lebens!Nah (30 Prozent, maximal 2.500 €, für Nahversorger) und Start!Klar (20 bis 25 Prozent, für junge innovative Unternehmen). Die KMU.DIGITAL Förderung des Bundes, bisher mit 30 Prozent und bis zu 6.000 € die wichtigste, ist ausgeschöpft und wird ab 2027 nicht fortgeführt.

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol laufen Landesprogramme für Digitalisierung. Sie schließen Websites als Einzelmaßnahme aus. Förderbar wird die Website dort nur als Teil eines größeren Projekts, etwa zusammen mit einem Buchungs- oder Warenwirtschaftssystem. Was das Ende von KMU.DIGITAL für laufende Zusagen heißt, liest du auf meiner Seite zur KMU.DIGITAL Förderung.

Wie viel Förderung bekomme ich für meine Website maximal?
Für ein reines Website-Projekt sind es seit dem Ende von KMU.DIGITAL maximal 2.500 € über Lebens!Nah in der Steiermark, und das nur für Nahversorger. Junge innovative Unternehmen kommen dort über Start!Klar auf bis zu 37.500 €, allerdings für ihr gesamtes Investitionsprojekt. Die 6.000 € von KMU.DIGITAL gibt es nicht mehr.

Landesprogramme werben teils mit höheren Summen, etwa bis zu 50.000 € in Wien oder 25.000 € in Niederösterreich. Sie gelten aber nur für größere Digitalisierungsprojekte und schließen Websites als Einzelmaßnahme aus. Mit dem Förder-Rechner oben auf dieser Seite siehst du in Sekunden, was für dein Projekt möglich ist.

Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich ja, ob Bundes- und Landesförderung kombinierbar sind, regeln aber die sogenannten Kumulierungsbestimmungen der jeweiligen Förderrichtlinien. Dieselben Kosten doppelt einzureichen ist in der Regel ausgeschlossen, getrennte Projektteile können dagegen oft unterschiedlich gefördert werden.

Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze der EU: maximal 300.000 € an solchen Beihilfen innerhalb von drei Jahren pro Unternehmen. Verbindlich beantworten kann die Kombinationsfrage nur die jeweilige Förderstelle, frag dort am besten vor der Antragstellung nach.

Kann ich eine Förderung auch nach Projektstart noch beantragen?
Nein, das ist bei praktisch allen österreichischen Digitalisierungsförderungen ausgeschlossen. Der Tag der Antragseinreichung ist der sogenannte Anerkennungsstichtag, Kosten und Leistungen davor sind nicht förderfähig.

Das gilt auch für Anzahlungen und unterschriebene Aufträge. Die Reihenfolge ist immer: erst Antrag stellen, dann beauftragen. Wer das verwechselt, verliert die komplette Förderung, eine nachträgliche Heilung gibt es nicht.

Muss ich die Förderung später zurückzahlen?
Nein, ein Zuschuss ist kein Kredit. Solange du dich an die Spielregeln hältst, gehört dir das Geld, und weil es ohnehin erst nach Projektabschluss und geprüfter Abrechnung ausbezahlt wird, kommt eine klassische Rückzahlung selten vor.

Heikel wird es nur bei Regelverstößen: Wer die Kostengrenzen verfehlt (bei laufenden KMU.DIGITAL Zusagen gilt der Fördervertrag dann als widerrufen), Fristen versäumt oder falsche Angaben macht, verliert den Zuschuss oder muss bereits erhaltene Beträge zurückzahlen. Plane deshalb mit Puffer innerhalb der Kostengrenzen und sammle Belege von Anfang an. Ich kalkuliere Angebote für meine Kunden so, dass sie sauber in die Fördergrenzen passen, melde dich gerne unverbindlich.

Muss ich die Website-Förderung versteuern?
In der Regel nicht direkt: Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für betriebliche Anschaffungen sind in Österreich laut Einkommensteuergesetz (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG) steuerfrei. Im Gegenzug musst du die geförderten Kosten aber um den Zuschuss kürzen, absetzen kannst du also nur den Anteil, den du selbst bezahlt hast.

Ein Beispiel: Kostet deine Website 4.000 € und du bekommst 1.200 € Zuschuss, setzt du steuerlich nur 2.800 € an. Der Zuschuss bleibt dir damit voll erhalten, nur ein doppelter Steuervorteil ist ausgeschlossen. Wie das in deiner Buchhaltung konkret aussieht, klärst du am besten kurz mit deinem Steuerberater.

Was kostet es, eine Website erstellen zu lassen?
Bei mir bekommst du eine professionelle Unternehmenswebsite zum Fixpreis im niedrigen vierstelligen Bereich, eine Website mit Buchungssystem liegt je nach Umfang darüber. Für die meisten Landesprogramme ist das allein zu wenig, sie verlangen Projektkosten ab 5.000 € bis 12.000 €. Eine Website mit Buchungssystem oder Warenwirtschaft kommt eher in diesen Bereich.

Vorsicht bei Angeboten, die deutlich darunter liegen: Dort fehlt oft genau das, was eine Website erfolgreich macht, nämlich Konzept, Texte und Suchmaschinenoptimierung. Wenn du wissen willst, was dein konkretes Projekt kostet, melde dich gerne unverbindlich bei mir, das Erstgespräch ist kostenlos.

Website selbst bauen oder mit Förderung erstellen lassen?
Wenn deine Website Kunden bringen soll, ist das Erstellen lassen meist die bessere Investition, gerade in Kombination mit einer Förderung. Baukasten-Websites scheitern selten an der Technik, sondern an Konzept, Texten und Sichtbarkeit auf Google.

Dazu kommt ein praktischer Punkt: Förderfähig sind nur externe Leistungen. Deine eigene Arbeitszeit kannst du bei keinem Programm ansetzen, die Rechnung eines Webdesigners dagegen schon. Egal ob du Friseur in Wels oder Coach in Innsbruck bist, rechne beide Varianten ehrlich durch, bevor du dich entscheidest.

Das könnte dich auch interessieren

Erstellt deine Barrierefreiheitserklärung nach dem Barrierefreiheitsgesetz, mit allen Pflichtangaben nach Anlage 3 und passendem Konformitätsstatus. Export als Text, HTML oder Word.

Erstellt deine Datenschutzerklärung nach DSGVO, DSG und TKG 2021. Ein Website-Scan erkennt deine eingebundenen Dienste automatisch, Export als Text, HTML oder Word.

Zeigt dir vor dem Druck, ob die Empfängeradresse deines Brief-PDFs im Sichtfenster des Umschlags sitzt, für alle gängigen DIN-Formate. Dazu alles über Faltarten und Abstände nach DIN 5008.

Prüft in Sekunden, ob deine Website Google Fonts ohne Zustimmung von Google-Servern lädt und damit abmahngefährdet ist. Inklusive Anleitung, wie du die Schriften DSGVO-konform einbindest.

Testet deine Website in einem echten Browser nach WCAG 2.2, am Desktop und simuliert am Smartphone. Du bekommst einen verständlichen Score, markierte Fundstellen und Empfehlungen auf Deutsch.

Erstellt dein Impressum für österreichische Websites nach ECG, MedienG, UGB und GewO. Auf Wunsch mit Daten direkt aus Firmenbuch, GISA und UID-Register, Export als Text, HTML oder Word.