„Button, Button, Link“
Ein blinder Nutzer hört mit dem Screenreader nur „Button, Button, Link“ und weiß nicht, wohin etwas führt. Genau dieses Problem haben wir bei 40 der 70 geprüften KMU-Websites gefunden.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich und viele Unternehmer fragen sich: Gilt das auch für meine Website? Mit unserem kostenlosen Selbsttest weißt du es in unter einer Minute. Danach zeigen wir dir, was du konkret umsetzen musst, wer ausgenommen ist und wie du typische Fehler vermeidest.
Artikel zuletzt geändert am 2.7.2026
Maximal vier kurze Fragen, keine Anmeldung, 100% kostenlos
Der Test sagt dir sofort, ob deine Website unter das BaFG fällt, ob dich eine Ausnahme rettet oder ob du im berüchtigten Graubereich liegst.
Frage 1 von 4
Wer betreibt die Website?
Schon gewusst? Für Behörden und Gemeinden gilt bereits seit 2020 ein eigenes Gesetz, das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG).
* Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Fall unter das Gesetz fällt, klärt verbindlich nur eine rechtliche Prüfung.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft unsicher, ob das neue Gesetz für ihre Website überhaupt gilt, was konkret umgesetzt werden muss und wie groß das Risiko bei Fehlern wirklich ist. Im Rest des Artikels bringen wir genau das sauber auf den Punkt: Was gilt in Österreich, wer ist betroffen, was musst du konkret auf deiner Website verbessern und wie setzt du das in der Praxis vernünftig um, ohne juristisches Fachchinesisch.
Barrierefreiheit bedeutet bei einer Website ganz simpel: Menschen sollen Inhalte verstehen, Buttons bedienen und Anfragen abschicken können, ohne an unnötigen Hürden zu scheitern.
Das betrifft nicht nur blinde oder gehörlose Menschen. Auch viele andere Situationen fallen darunter:
Kein Nischenthema
Laut Statistik Austria lebten 2024 rund 1,9 Millionen Menschen mit Behinderung in Österreich. Fast jeder Vierte zwischen 15 und 89 berichtet von gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten. Wer Barrieren nicht beseitigt, sperrt also einen relevanten Teil seiner potenziellen Kunden aus.
Eine barrierefreie Website ist also keine Speziallösung für eine kleine Gruppe, sondern eine Website, die weniger Hürden für alle erzeugt.
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) hat Österreich den European Accessibility Act umgesetzt. Das Ziel ist einfach: Bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Der europäische Rahmen ist der European Accessibility Act (EAA). In Österreich heißt die nationale Umsetzung BaFG, in Deutschland BFSG. Inhaltlich geht es in beiden Ländern um ähnliche Fragen: Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein und welche Anforderungen gelten in der Praxis?
Nicht jede Website fällt automatisch darunter. Sobald deine Website aber direkt auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern abzielt, solltest du sehr genau prüfen, ob du im Anwendungsbereich liegst. Für Websites bedeutet das nicht nur „größere Schrift und ein bisschen mehr Kontrast“. Barrierefreiheit betrifft die gesamte Nutzungserfahrung:
Kurz erklärt
Screenreader sind Hilfsprogramme, die von Menschen mit Sehbehinderungen häufig verwendet werden, um sich alle Inhalte einer Website vorlesen zu lassen.
Genau deshalb ist Barrierefreiheit nicht nur ein juristisches Thema, sondern auch ein Qualitätsmerkmal für UX, SEO, Performance und Conversion. Viele Punkte, die wir in unserem Artikel über häufige Fehler bei Unternehmenswebsites oder bei der Suchmaschinenoptimierung behandeln, zahlen direkt darauf ein.
Der zentrale Stichtag ist der 28. Juni 2025. Seit diesem Datum ist das BaFG in Österreich anzuwenden. Das steht ausdrücklich in § 37 BaFG.
Wichtig ist dabei: Die Übergangsregeln werden oft missverstanden. Für normale Unternehmenswebsites solltest du nicht davon ausgehen, dass du bis 2030 Zeit hast. Die WKO weist ausdrücklich darauf hin, dass bestehende Webshops und vergleichbare digitale B2C-Angebote seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen.
Übergangsbestimmungen gibt es zwar, aber sie betreffen vor allem:
Für klassische Websites ist das keine pauschale Schonfrist. Wer heute ein betroffenes digitales Angebot betreibt, sollte die Anforderungen jetzt umsetzen und nicht auf eine vermeintliche 2030-Ausnahme vertrauen.
Für österreichische KMU ist die wichtigste Frage fast immer: Gilt das Gesetz für meine Website überhaupt?
Nach den Informationen der WKO und den Ausführungen zum BaFG sind vor allem jene Websites relevant, die elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen.
Typischerweise betroffen
Meist nicht oder nur teilweise betroffen
Das heißt aber nicht, dass Barrierefreiheit auf der rechten Seite unwichtig wäre. Im Gegenteil: Eine barrierefreie Website in Österreich bringt fast immer Vorteile bei Verständlichkeit, Reichweite, Suchmaschinenoptimierung und Nutzervertrauen.
Beachte!
Auch wenn du nicht direkt über einen Onlineshop online verkaufst, kann auch schon die Kontaktaufnahme via E-Mail oder Kontaktformular mit späterem Vertragsabschluss als digitaler Verkauf gewertet werden.
Die WKO weist in ihren BaFG-FAQs für E-Commerce darauf hin, dass genau dieser Fall in Österreich derzeit nicht abschließend geklärt ist. Ein sehr strenger Zugang würde schon das Kontaktformular genügen lassen. Eine zurückhaltendere Sicht sagt: Eine bloße Anfrage ist noch kein echter Online-Vertragsabschluss.
Praktisch heißt das:
Auch wenn deine Website nicht unter das BaFG fällt, kann Barrierefreiheit rechtlich und wirtschaftlich trotzdem relevant bleiben. Die WKO weist in denselben FAQs darauf hin, dass daneben auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) eine Rolle spielen kann. Dort geht es stärker um Diskriminierung beim Zugang zu Leistungen, also nicht nur um Marktüberwachung und Verwaltungsstrafen.
Für Unternehmen heißt das vereinfacht: „Nicht BaFG-pflichtig“ ist nicht automatisch gleichbedeutend mit „Barrierefreiheit ist komplett egal“.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen mit:
65 von 70 geprüften österreichischen KMU-Websites (93 %) verstoßen auf ihrer Startseite gegen WCAG-Mindestanforderungen.
Wir wollten es genau wissen und haben im Juli 2026 die Startseiten von 70 Betrieben getestet: sechs bis acht aus jeder von zehn Branchen, vom Tischler in Linz über den Friseur in Graz und die Physiotherapie-Praxis in Wien bis zur Fahrschule und zum Café in Salzburg, verteilt über acht Städte.
Geprüft haben wir mit axe-core, der Prüf-Engine hinter Google Lighthouse, gegen die WCAG-Kriterien der Stufen A und AA.
Die häufigsten Probleme in unserer Stichprobe
47 von 70 Websites
Ein Screenreader liest dort nur „Link" vor
57 %40 von 70 Websites
16 von 70 Websites
15 von 70 Websites
Quelle: Eigene Messung mit axe-core 4.10, Juli 2026, Startseiten in der Desktop-Ansicht
Im Schnitt verstößt eine Startseite gegen 2 verschiedene WCAG-Regeln
Nur fünf der 70 Startseiten waren komplett fehlerfrei, darunter ein Café in Klagenfurt, eine Tischlerei bei Linz und zwei Fahrschulen in Wien.
International sieht es nicht besser aus
Die jährliche WebAIM-Million-Analyse der eine Million meistbesuchten Startseiten kommt im Februar 2026 auf 95,9 % Startseiten mit automatisch erkennbaren WCAG-Fehlern, allen voran zu schwache Kontraste (83,9 %). Unsere österreichische Stichprobe liegt also voll im internationalen Trend.
Aus unserer Erfahrung steckt dahinter keine Böswilligkeit, sondern schlicht fehlendes Bewusstsein: Kontraste, Linktexte und Alt-Texte fallen beim schnellen Draufschauen niemandem auf. Die gute Nachricht: Genau diese häufigsten Fehler sind auch die, die sich am einfachsten beheben lassen, oft ohne Redesign.
Wenn deine Website unter das BaFG fällt, brauchst du keinen einzelnen Trick, sondern ein sauber barrierefrei gebautes Gesamtsystem. In der Praxis orientieren wir uns dabei an den WCAG und an der europäischen Norm EN 301 549. Für Unternehmenswebsites ist WCAG 2.2 AA ein sehr guter praktischer Zielwert.
Wenn dir diese Begriffe nichts sagen, ist das kein Problem. Vereinfacht bedeuten sie vor allem: Es gibt einen anerkannten Maßstab dafür, wie eine Website aufgebaut sein sollte, damit sie für möglichst viele Menschen nutzbar ist.
Menschen müssen Informationen auf unterschiedliche Weise erfassen können. Dazu gehören unter anderem:
Gerade bei Texten, Buttons und Infoboxen zeigt sich schnell, ob eine Website wirklich barrierefrei gedacht oder nur optisch hübsch gemacht wurde. Wenn die Schrift eines Buttons in grau auf hellgrauem Hintergrund steht, ist das kein Stilmittel, sondern für viele Menschen ein echtes Nutzungsproblem.
Viele Nutzerinnen und Nutzer verwenden Tastatur, Screenreader, Schaltersteuerung oder Zoom. Deshalb müssen Navigation, Menüs, Popups und Formulare auch ohne Maus sauber funktionieren.
Dazu gehören:
Das ist nicht nur ein Accessibility-Thema. Es verbessert fast immer auch die allgemeine Usability und reduziert unnötige Reibung im Funnel.
Genau hier passieren die teuersten Fehler. Wenn Labels fehlen, Fehlermeldungen unklar sind oder Pflichtfelder nur farblich markiert werden, scheitern Nutzerinnen und Nutzer oft genau an der Stelle, an der eine Conversion stattfinden soll.
Achte daher auf:
Wenn du eine Website barrierefrei erstellen lassen möchtest, solltest du genau diesen Bereich besonders ernst nehmen. Denn hier überschneiden sich Gesetz, Conversion und Nutzererlebnis am stärksten.
Häufig wird nur auf Menüs und Buttons geschaut, während PDFs, Karten, Videos oder Drittanbieter-Widgets außen vor bleiben. Genau das führt später oft zu unnötigen Baustellen.
Ältere Inhalte können je nach Fall ausgenommen sein. Alles, was neu live geht oder überarbeitet wird, sollte aber von Anfang an barrierefrei mitgedacht werden.
Barrierefreiheit ist nicht nur Content. Sie hängt auch an der technischen Umsetzung:
Genau deshalb passen Themen wie Datenschutz, Performance und Accessibility oft zusammen. Was wir beim Google Fonts Checker oder bei der Frage zeigen, wie DSGVO deine Website schneller macht, gilt hier ähnlich: Weniger technische Reibung führt meistens zu einer besseren, inklusiveren Nutzung.
Betroffene Unternehmen müssen nicht nur technisch umsetzen, sondern auch Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung bereitstellen. In der Praxis geschieht das oft über eine Erklärung zur Barrierefreiheit oder über klar auffindbare Informationen in den Rechtstexten bzw. im Servicebereich.
Darin sollte nachvollziehbar beschrieben sein:
Nach Informationen des Sozialministeriumservice müssen Dienstleistungserbringer diese Informationen schriftlich und mündlich bereitstellen und für die Dauer des Angebots aufbewahren. Das ist mehr als eine formale Fußzeile. Es gehört zur Pflichtenkette dazu.
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Viele Unternehmen stellen sich unter digitaler Barrierefreiheit etwas Technisches und Entferntes vor. In Wahrheit sind es oft sehr konkrete Alltagssituationen:
„Button, Button, Link“
Ein blinder Nutzer hört mit dem Screenreader nur „Button, Button, Link“ und weiß nicht, wohin etwas führt. Genau dieses Problem haben wir bei 40 der 70 geprüften KMU-Websites gefunden.
Zoomen zerlegt das Layout
Eine ältere Nutzerin vergrößert die Ansicht auf 200 Prozent und plötzlich überlappen Texte und Buttons. Am Smartphone ist das Zoomen bei manchen Websites gleich komplett gesperrt.
Kryptische Fehlermeldungen
Jemand mit Konzentrationsproblemen landet in einem Formular mit fünf kryptischen Fehlermeldungen, versteht nicht, was zu korrigieren ist, und bricht die Anfrage ab.
Das unbedienbare Popup
Ein Nutzer am Smartphone trifft den winzigen Schließen-Button im Popup nicht und kommt nicht weiter. Ein Video erklärt den wichtigsten Schritt, hat aber keine Untertitel.
Wenn du eine schnelle Ersteinschätzung willst, probiere Folgendes:
Tab-Taste.Wenn dabei schon Frust aufkommt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch echte Nutzerinnen und Nutzer an denselben Punkten scheitern.
Wenn du selbst einen ersten Eindruck bekommen willst, gibt es ein paar gute Werkzeuge für einen schnellen Accessibility-Check:
Wichtig ist dabei: Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme. Sie sehen zum Beispiel, ob Labels fehlen oder Kontraste schlecht sind. Sie können aber nicht zuverlässig beurteilen, ob Inhalte wirklich verständlich sind, ob ein Formular im echten Alltag logisch wirkt oder ob ein kompletter Buchungsprozess für Menschen mit Einschränkungen sauber nutzbar ist.
Wenn du statt einzelner Tools lieber eine klare Einschätzung willst, kannst du natürlich auch direkt von uns einen kostenlosen ersten Barrierefreiheits-Check für deine wichtigsten Seiten, Formulare oder Buchungsstrecken erhalten. Dann sagen wir dir konkret, wo die größten Hürden liegen, was rechtlich relevant sein könnte und was man sinnvoll priorisieren sollte.
Viele Barrieren sind situativ oder temporär. Schlechte Kontraste nerven auch bei Sonnenlicht. Kleine Klickflächen stören auch mit Kind am Arm oder im Zug. Untertitel helfen auch im Großraumbüro. Klare Sprache hilft auch Menschen, die müde, gestresst oder fachfremd sind.
Auch wenn das Thema oft nüchtern behandelt wird: Ganz ignorieren solltest du es nicht. Laut WKO ist in Österreich das Sozialministeriumservice für Vollzug und Marktüberwachung zuständig. Bei Verstößen können Geldstrafen bis zu 80.000 Euro verhängt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Maximalstrafen in einzelnen Pflichtverstößen zwar geringer, aber das Risiko bleibt real.
Dazu kommen:
Wichtig ist außerdem: Nach dem BaFG können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Organisationen wie VKI, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer Österreich oder Österreichischer Behindertenrat Hinweise an das Sozialministeriumservice geben. Das heißt: Das Thema hängt nicht nur an einer zufälligen Einzelprüfung, sondern kann auch durch konkrete Meldungen ins Rollen kommen.
Barrieren kosten bares Geld
Laut der britischen Click-Away-Pound-Studie verlassen 69 % der Konsumenten mit Behinderung eine Website sofort, wenn sie auf Barrieren stoßen, und nur 8 % melden das Problem vorher. Britischen Händlern entgehen so geschätzt 17,1 Milliarden Pfund Online-Umsatz pro Jahr. Die Strafe ist also nur ein Teil des Risikos, der stillere Schaden ist der Umsatz, der einfach zur Konkurrenz weiterklickt.
Wenn wir für Kundinnen und Kunden eine barrierefreie Website in Österreich, Deutschland oder der Schweiz umsetzen, denken wir das Thema nicht als Plugin oder nachträgliche Kosmetik, sondern als Teil des gesamten Projekts.
Prüfung
Zuerst klären wir, ob dein Angebot überhaupt in den Anwendungsbereich des BaFG fällt, welche Ausnahmen greifen und wo dein rechtliches Risiko wirklich liegt.
Analyse
Wir analysieren die bestehende Website mit Fokus auf die kritischsten Strecken: Formulare, Buchungsprozesse und alles, was zwischen Besucher und Anfrage steht.
Design
Das Design entsteht mit Fokus auf Kontrast, Lesbarkeit, klare Struktur und mobile Nutzung. Gute Barrierefreiheit sieht man dem Design nicht an, schlechte sofort.
Umsetzung
Technische Umsetzung mit sauberem HTML, sinnvoller Semantik und Komponenten, die vollständig mit der Tastatur bedienbar sind.
Content-Review
Wir prüfen Alt-Texte, Linktexte und Formulierungen, damit auch die Inhalte verständlich und für Screenreader sinnvoll nutzbar sind.
Laufende Betreuung
Nach dem Livegang halten wir das Niveau: Neue Inhalte und Funktionen werden von Anfang an barrierefrei mitgedacht statt nachträglich repariert.
Der große Vorteil für unsere Kunden: Du musst dich nicht selbst durch Gesetze und technische Standards kämpfen. Wir setzen deine Website so um, dass sie den aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht und sich für deine Besucher sauber anfühlt.
In Deutschland gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für Unternehmen mit deutschen Kundinnen und Kunden ist die Logik sehr ähnlich wie in Österreich: Vor allem verbraucherbezogene digitale Dienstleistungen wie Online-Shops und andere E-Commerce-Angebote stehen im Fokus.
Auch dort gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Wer in Österreich und Deutschland aktiv ist, sollte seine Website daher DACH-weit konsistent barrierefrei denken statt pro Land nur minimale Einzellösungen zu bauen.
In der Schweiz ist die Rechtslage anders gelagert als in Österreich und Deutschland. Gleichzeitig orientieren sich auch dort öffentliche Standards und Accessibility-Best-Practices an den WCAG. Für Schweizer Unternehmen mit EU-Zielmarkt oder grenzüberschreitendem B2C-Angebot bleibt digitale Barrierefreiheit deshalb trotzdem ein relevantes Thema.
Das Barrierefreiheitsgesetz für Websites in Österreich betrifft längst nicht jede Homepage, aber deutlich mehr Unternehmen, als viele glauben. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zu Design, SEO oder Conversion. Im Gegenteil. Eine sauber strukturierte, verständliche und technisch robuste Website funktioniert besser für alle.
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Website unter das BaFG fällt, mach den Selbsttest ganz oben im Artikel. Und wenn du eine barrierefreie Website erstellen lassen möchtest, begleiten wir dich gerne dabei: Wir prüfen den aktuellen Stand, priorisieren die wichtigsten Maßnahmen und setzen alles sauber für dich um. Gut zu wissen: Die Umsetzung kann als Teil eines geförderten Website-Projekts laufen, einen Überblick gibt unsere Seite zur Website-Förderung in Österreich.
Der schnellste Weg: Mach unseren kostenlosen BaFG-Selbsttest. Mit maximal vier Fragen weißt du in unter einer Minute, ob deine Website unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt.
Dahinter stecken die vier entscheidenden Kriterien: Wer betreibt die Website, richtet sich das Angebot an Verbraucher, können Besucher online kaufen oder buchen und greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme? Genau diese Punkte fragt der Test der Reihe nach ab.
Das Ergebnis ist eine ehrliche Ersteinschätzung inklusive Graubereich-Hinweis, keine Anmeldung nötig. Bei einem unklaren Fall lohnt sich danach eine rechtliche Prüfung.
Für normale Unternehmenswebsites nein. Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025. Die oft zitierte Frist bis 2030 ist eine Übergangsregel für Sonderfälle, keine pauschale Schonfrist.
Die Übergangsbestimmungen betreffen vor allem Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, bestimmte im Hintergrund eingesetzte Produkte und Selbstbedienungsterminals. Ein Webshop oder eine Buchungsstrecke, die heute läuft, muss jetzt barrierefrei sein.
Wer auf 2030 vertraut, riskiert Strafen bis zu 80.000 Euro und hektische Nachbesserungen unter Zeitdruck, die fast immer teurer sind als eine saubere Umsetzung von Anfang an.
Für Dienstleistungen ja, in vielen Fällen schon. Die WKO nennt hier Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Diese Ausnahme sollte man aber nicht blind annehmen. Zuerst muss geprüft werden, ob das eigene Angebot tatsächlich unter die Ausnahmeregel fällt und ob nicht trotzdem andere Anforderungen oder Kundenerwartungen eine barrierefreie Umsetzung sinnvoll machen.
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist eine barrierefreie Website meist ein Vorteil für Usability, SEO und Conversion.
Als Ein-Personen-Unternehmen bist du fast immer ein Kleinstunternehmen und damit bei Dienstleistungen von der BaFG-Pflicht ausgenommen, solange dein Jahresumsatz bzw. deine Bilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt.
Verlass dich aber nicht blind darauf: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für alle Konstellationen, und beim Wachsen über die Schwellenwerte greift die Pflicht. Ob du Coach in Graz oder Fotografin in Linz bist, in einer Minute hast du mit unserem Selbsttest Klarheit für deinen Fall.
Und unabhängig vom Gesetz gilt: Eine barrierefreie Website wirkt professioneller und wird von mehr Menschen problemlos genutzt, das zahlt direkt auf deine Anfragen ein.
In der Regel nein. Ein Overlay oder Plugin kann einzelne Komfortfunktionen ergänzen, ersetzt aber keine saubere barrierefreie Umsetzung im Design, Content und Code.
Wenn Überschriften falsch aufgebaut sind, Formulare keine Labels haben, die Tastaturbedienung nicht funktioniert oder Kontraste zu schwach sind, löst ein Plugin diese Probleme meist nicht zuverlässig.
Barrierefreiheit ist ein Systemthema, kein Button, den man nachträglich über die Website legt.
In der Praxis ist WCAG 2.2 AA für Unternehmenswebsites ein sehr sinnvoller Zielwert. Die WCAG geben einen klaren Rahmen für wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Websites.
Im europäischen Umfeld spielt zusätzlich die EN 301 549 eine wichtige Rolle. Für viele Umsetzungen ist WCAG 2.2 AA aber der pragmatische technische Maßstab, an dem man Design, Entwicklung und Testing ausrichten kann.
Wichtig ist weniger das Schlagwort allein, sondern die konsequente Umsetzung im echten Nutzungskontext.
Beide Gesetze setzen dieselbe EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Das BaFG ist die österreichische Umsetzung, das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) die deutsche.
Inhaltlich sind die Anforderungen fast deckungsgleich: Beide gelten seit dem 28. Juni 2025, beide zielen auf verbraucherbezogene digitale Angebote wie Webshops und Buchungsstrecken, beide nehmen Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aus. Unterschiede gibt es vor allem bei den zuständigen Behörden, beim Vollzug und beim Strafrahmen.
Praktisch heißt das: Wer Kunden in Österreich und Deutschland bedient, setzt seine Website am besten einmal sauber nach WCAG 2.2 AA um und erfüllt damit beide Gesetze auf einen Schlag.
Ja. Direkt in diesem Artikel findest du unseren gratis Online-Test: Er sagt dir, ob du vom BaFG betroffen, ausgenommen oder im Graubereich bist.
Wichtig ist der Unterschied zu technischen Accessibility-Checkern wie Lighthouse oder WAVE: Die prüfen, wie barrierefrei deine Website gebaut ist. Unser Test beantwortet die Frage davor, nämlich ob du rechtlich überhaupt verpflichtet bist.
Am sinnvollsten ist die Kombination: zuerst die Betroffenheit klären, dann die Technik prüfen. Wenn du magst, übernehmen wir den zweiten Teil mit einem kostenlosen Website-Check für dich.
Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Wenn Barrierefreiheit früh im Konzept und in der Entwicklung eingeplant wird, sind die Mehrkosten oft deutlich kleiner, als viele vermuten.
Teuer wird es meistens dann, wenn eine Website schon live ist und grundlegende Probleme nachträglich unter Zeitdruck korrigiert werden müssen. Dann werden Design, Komponenten, Formulare und Inhalte oft doppelt angefasst.
Kurz gesagt: früh sauber bauen ist fast immer günstiger als später hektisch reparieren. Gut zu wissen: Die barrierefreie Umsetzung kann als Teil eines geförderten Website-Projekts laufen, einen aktuellen Überblick gibt unsere Seite zur Website-Förderung in Österreich.
Das ist derzeit nicht vollständig geklärt. Laut den WKO-FAQs zum Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce gibt es dazu unterschiedliche Rechtsansichten.
Je näher dein Formular an Anfrage, Konfiguration, Terminbuchung oder Vertragsabschluss liegt, desto eher solltest du das Risiko ernst nehmen und die Strecke barrierefrei umsetzen.
Pragmatisch ist das fast immer die bessere Entscheidung, weil du damit nicht nur rechtliche Unsicherheit reduzierst, sondern auch deine Usability und Conversion verbesserst.
Sehr wahrscheinlich ja. Eine Online-Terminbuchung gilt als elektronischer Geschäftsverkehr, weil Konsumenten damit direkt über deine Website eine Leistung verbindlich vereinbaren. Genau solche Angebote stehen im Fokus des BaFG.
Das betrifft nicht nur Webshops: Auch die Terminbuchung beim Friseur, in der Physiotherapie-Praxis oder in der Fahrschule fällt darunter. Die wichtigste verbleibende Frage ist, ob dich die Kleinstunternehmen-Ausnahme rettet.
Beides klärst du in unter einer Minute mit unserem kostenlosen Selbsttest weiter oben im Artikel.
Wenn deine Website bzw. Dienstleistung unter das BaFG fällt, brauchst du nicht nur eine technische Umsetzung, sondern auch nachvollziehbare Informationen zur Barrierefreiheit.
Darin sollte verständlich erklärt werden, für welchen Bereich die Erklärung gilt, wie der aktuelle Stand ist, welche Einschränkungen noch bestehen und wie Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können.
Das ist keine bloße Formalität im Footer, sondern ein sichtbarer Teil einer sauberen, rechtskonformen Umsetzung.
Wenn deine Website unter das BaFG fällt, ja: Du musst Informationen zur Barrierefreiheit deiner Dienstleistung bereitstellen, laut Sozialministeriumservice sogar schriftlich und mündlich.
Üblich ist eine eigene Seite oder ein Abschnitt im Servicebereich, der beschreibt, für welche Leistungen die Erklärung gilt, nach welchem Standard umgesetzt wurde, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer Barrieren melden können.
Nicht verwechseln: Die formale Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem WZG ist eine eigene Pflicht für Websites öffentlicher Stellen. Für Unternehmen zählt die Informationspflicht nach dem BaFG.
Wenn du eine barrierefreie Website in Österreich erstellen lassen möchtest, solltest du mit einer Agentur arbeiten, die nicht nur schönes Design liefert, sondern auch Semantik, Formulare, Tastaturbedienung, mobile Usability und rechtliche Anforderungen sauber mitdenkt.
Wir bei webgaudi.at kombinieren genau diese Bereiche: Struktur, Design, Entwicklung, SEO, Datenschutz und Barrierefreiheit. Dadurch bekommst du keine isolierte Einzelmaßnahme, sondern eine Website, die insgesamt professionell funktioniert.
Wenn du möchtest, prüfen wir deinen aktuellen Stand, priorisieren die größten Risiken und setzen die Website anschließend vollständig für dich um.
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