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Barrierefreiheitsgesetz für Websites in Österreich

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele digitale Angebote in Österreich kein optionales Nice-to-have mehr. In diesem Artikel zeigen wir dir, wann das Barrierefreiheitsgesetz für Websites gilt, wer betroffen ist und wie du deine Website sauber, nutzerfreundlich und rechtskonform umsetzt.

Artikel veröffentlicht am 9.3.2026

Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft unsicher, ob das neue Gesetz für ihre Website überhaupt gilt, was konkret umgesetzt werden muss und wie groß das Risiko bei Fehlern wirklich ist.

Wir bringen genau das hier sauber auf den Punkt: Was gilt in Österreich, wer ist betroffen, was musst du konkret auf deiner Website verbessern und wie setzt du das in der Praxis vernünftig um, ohne dass der Artikel in juristischem Fachchinesisch untergeht.

Barrierefreiheit ganz einfach erklärt

Barrierefreiheit bedeutet bei einer Website ganz simpel: Menschen sollen Inhalte verstehen, Buttons bedienen und Anfragen abschicken können, ohne an unnötigen Hürden zu scheitern.

Das betrifft nicht nur blinde oder gehörlose Menschen. Auch viele andere Situationen fallen darunter:

  • Jemand hat einen gebrochenen Arm und nutzt nur die Tastatur
  • Jemand sitzt in der Sonne und erkennt schwache Kontraste kaum
  • Jemand ist gestresst, älter oder technisch unsicher und braucht eine klare Struktur
  • Jemand schaut ein Video ohne Ton und ist auf Untertitel angewiesen
  • Jemand nutzt Zoom am Smartphone und braucht große, gut bedienbare Elemente

Stell dir deine Website wie ein Geschäftslokal vor: Wenn die Eingangstür zu schmal ist, die Schilder unleserlich sind und die Kassa nur für manche erreichbar ist, verlieren Menschen unnötig Zeit oder geben auf. Digital ist es genau dasselbe, nur mit Menüs, Formularen, Buttons, PDFs und Videos.

Eine barrierefreie Website ist also keine Speziallösung für eine kleine Gruppe, sondern eine Website, die weniger Hürden für alle erzeugt.

Symbolbild für barrierefreie digitale Angebote in Österreich

Warum das Thema für österreichische Unternehmen gerade jetzt wichtig ist

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) hat Österreich den European Accessibility Act umgesetzt. Das Ziel ist einfach: Bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können.

Nicht jede Website in Österreich fällt automatisch unter das BaFG. Sobald deine Website aber direkt auf einen Vertragsabschluss mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern abzielt, solltest du sehr genau prüfen, ob du in den Anwendungsbereich fällst.

Was genau hinter dem Barrierefreiheitsgesetz steckt

Der europäische Rahmen ist der European Accessibility Act (EAA). In Österreich heißt die nationale Umsetzung BaFG, in Deutschland BFSG. Inhaltlich geht es in beiden Ländern um ähnliche Fragen: Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein und welche Anforderungen gelten in der Praxis?

Für Websites bedeutet das nicht nur „größere Schrift und ein bisschen mehr Kontrast“. Barrierefreiheit betrifft die gesamte Nutzungserfahrung:

  • Kann man die Website ohne Maus bedienen?
  • Sind Formulare verständlich und sauber beschriftet?
  • Können Screenreader die Inhalte korrekt erfassen?
  • Sind Kontraste, Fokuszustände und Überschriften logisch aufgebaut?
  • Funktioniert die Website auch mobil, mit Zoom, Tastatur und assistiven Technologien?

Screenreader sind Hilfsprogramme, die von Menschen mit Sehbehinderungen häufig verwendet werden, um sich alle Inhalte einer Website vorlesen zu lassen.

Genau deshalb ist Barrierefreiheit nicht nur ein juristisches Thema, sondern auch ein Qualitätsmerkmal für UX, SEO, Performance und Conversion. Viele Punkte, die wir in unserem Artikel über häufige Fehler bei Unternehmenswebsites oder bei der Suchmaschinenoptimierung behandeln, zahlen direkt darauf ein.

Ab wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz für Websites in Österreich?

Der zentrale Stichtag ist der 28. Juni 2025. Seit diesem Datum ist das BaFG in Österreich anzuwenden. Das steht ausdrücklich in § 37 BaFG.

Wichtig ist dabei: Die Übergangsregeln werden oft missverstanden. Für normale Unternehmenswebsites solltest du nicht davon ausgehen, dass du bis 2030 Zeit hast. Die WKO weist ausdrücklich darauf hin, dass bestehende Webshops und vergleichbare digitale B2C-Angebote seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen.

Was die Übergangsregeln tatsächlich bedeuten

Übergangsbestimmungen gibt es zwar, aber sie betreffen vor allem:

  • bestimmte bereits eingesetzte Produkte im Hintergrund der Dienstleistung
  • bestehende Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden
  • Selbstbedienungsterminals

Für klassische Websites ist das keine pauschale Schonfrist. Wer heute ein betroffenes digitales Angebot betreibt, sollte die Anforderungen jetzt umsetzen und nicht auf eine vermeintliche 2030-Ausnahme vertrauen.

Wer vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist

Für österreichische KMU ist die wichtigste Frage fast immer: Gilt das Gesetz für meine Website überhaupt?

Nach den Informationen der WKO und den Ausführungen zum BaFG sind vor allem jene Websites relevant, die elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen.

Typische betroffene Fälle

Typischerweise betroffen sind zum Beispiel:

  • Webshops mit Warenkorb und Checkout
  • Buchungsseiten für Termine, Kurse, Reisen oder Dienstleistungen
  • digitale Kundenkonten und Self-Service-Bereiche
  • Websites, über die konkrete Leistungen unmittelbar angefragt, zusammengestellt oder abgeschlossen werden können
  • B2C-Angebote mit klarer Vertragsanbahnung über Formulare, Konfiguratoren oder Online-Prozesse

Der Graubereich Kontaktformular

Beachte: Auch wenn du nicht direkt über einen Onlineshop online verkaufst, kann auch schon die Kontaktaufnahme via E-Mail oder Kontaktformular mit späterem Vertragsabschluss als digitaler Verkauf gewertet werden.

Die WKO weist in ihren BaFG-FAQs für E-Commerce darauf hin, dass genau dieser Fall in Österreich derzeit nicht abschließend geklärt ist. Ein sehr strenger Zugang würde schon das Kontaktformular genügen lassen. Eine zurückhaltendere Sicht sagt: Eine bloße Anfrage ist noch kein echter Online-Vertragsabschluss.

Praktisch heißt das:

  • Je näher dein Formular an Angebot, Termin, Buchung oder Vertragsabschluss liegt, desto eher solltest du es als relevant einstufen
  • Wenn über deine Website konkrete Leistungen ausgewählt, beschrieben oder vorbereitet werden, steigt das Risiko zusätzlich
  • Nur weil etwas juristisch noch nicht endgültig ausjudiziert ist, ist „abwarten“ nicht automatisch die klügere Strategie

Wer nicht oder nur teilweise betroffen ist

Nicht jede Website fällt automatisch unter das BaFG. Häufig nicht oder nur eingeschränkt erfasst sind:

  • private Websites
  • reine B2B-Angebote
  • rein informative Websites ohne vertragsbezogene B2C-Funktion
  • ältere PDFs oder aufgezeichnete Audio-/Videoinhalte, die bereits vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
  • Drittinhalte, die du weder finanzierst, entwickelst noch kontrollierst
  • Archiv-Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden

Das heißt aber nicht, dass Barrierefreiheit dort unwichtig wäre. Im Gegenteil: Eine barrierefreie Website in Österreich bringt fast immer Vorteile bei Verständlichkeit, Reichweite, Suchmaschinenoptimierung und Nutzervertrauen.

Randinfo, die viele übersehen: Das BaFG ist nicht das einzige relevante Thema

Auch wenn deine Website nicht unter das BaFG fällt, kann Barrierefreiheit rechtlich und wirtschaftlich trotzdem relevant bleiben. Die WKO weist in denselben FAQs darauf hin, dass daneben auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) eine Rolle spielen kann. Dort geht es stärker um Diskriminierung beim Zugang zu Leistungen, also nicht nur um Marktüberwachung und Verwaltungsstrafen.

Für Unternehmen heißt das vereinfacht: „Nicht BaFG-pflichtig“ ist nicht automatisch gleichbedeutend mit „Barrierefreiheit ist komplett egal“.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen mit:

  • weniger als 10 Beschäftigten
  • und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Was du auf deiner Website konkret umsetzen musst

Wenn deine Website unter das BaFG fällt, brauchst du keinen einzelnen Trick, sondern ein sauber barrierefrei gebautes Gesamtsystem. In der Praxis orientieren wir uns dabei an den WCAG und an der europäischen Norm EN 301 549. Für Unternehmenswebsites ist WCAG 2.2 AA ein sehr guter praktischer Zielwert.

Wenn dir diese Begriffe nichts sagen, ist das kein Problem. Vereinfacht bedeuten sie vor allem: Es gibt einen anerkannten Maßstab dafür, wie eine Website aufgebaut sein sollte, damit sie für möglichst viele Menschen nutzbar ist.

1. Inhalte müssen wahrnehmbar sein

Menschen müssen Informationen auf unterschiedliche Weise erfassen können. Dazu gehören unter anderem:

  • klare Überschriftenhierarchie
  • sinnvolle Alternativtexte für Bilder
  • ausreichende Farbkontraste
  • gut lesbare Schriftgrößen
  • verständliche Linktexte statt „hier klicken“
  • keine Informationsvermittlung nur über Farbe, Ton oder Animation

Gerade bei Texten, Buttons und Infoboxen zeigt sich schnell, ob eine Website wirklich barrierefrei gedacht oder nur optisch hübsch gemacht wurde. Wenn die Schrift eines Buttons in grau auf hellgrauem Hintergrund steht ist das kein Stilmittel, sondern für viele Menschen ein echtes Nutzungsproblem.

2. Die Website muss ohne Maus bedienbar sein

Viele Nutzerinnen und Nutzer verwenden Tastatur, Screenreader, Schaltersteuerung oder Zoom. Deshalb müssen Navigation, Menüs, Popups und Formulare auch ohne Maus sauber funktionieren.

Dazu gehören:

  • sichtbare Fokuszustände
  • logische Tab-Reihenfolge
  • bedienbare Navigation und Menüs
  • keine versteckten Tastaturfallen
  • ausreichend große klickbare Bereiche auf Mobilgeräten

Das ist nicht nur ein Accessibility-Thema. Es verbessert fast immer auch die allgemeine Usability und reduziert unnötige Reibung im Funnel.

3. Formulare, Anfrageprozesse und Checkout-Strecken brauchen besondere Sorgfalt

Genau hier passieren die teuersten Fehler. Wenn Labels fehlen, Fehlermeldungen unklar sind oder Pflichtfelder nur farblich markiert werden, scheitern Nutzerinnen und Nutzer oft genau an der Stelle, an der eine Conversion stattfinden soll.

Achte daher auf:

  • korrekt verknüpfte Formularlabels
  • klare Pflichtfeldkennzeichnung
  • verständliche Fehlermeldungen
  • nachvollziehbare Hinweise zur Korrektur
  • ausreichend Zeit bei mehrstufigen Prozessen
  • barrierefreie Buchungs-, Anfrage- und Checkout-Strecken

Wenn du eine Website barrierefrei erstellen lassen möchtest, solltest du genau diesen Bereich besonders ernst nehmen. Denn hier überschneiden sich Gesetz, Conversion und Nutzererlebnis am stärksten.

4. Videos, PDFs und eingebettete Inhalte dürfen nicht vergessen werden

Häufig wird nur auf Menüs und Buttons geschaut, während PDFs, Karten, Videos oder Drittanbieter-Widgets außen vor bleiben. Genau das führt später oft zu unnötigen Baustellen.

  • Untertitel oder textliche Alternativen bei relevanten Videos
  • barrierearme oder barrierefreie PDF-Dokumente, wenn sie neu veröffentlicht werden
  • verständliche Beschriftungen bei eingebetteten Tools
  • Drittanbieter-Widgets nur dann, wenn sie technisch sauber integriert werden können

Ältere Inhalte können je nach Fall ausgenommen sein. Alles, was neu live geht oder überarbeitet wird, sollte aber von Anfang an barrierefrei mitgedacht werden.

5. Struktur, Code und Performance müssen technisch sauber sein

Barrierefreiheit ist nicht nur Content. Sie hängt auch an der technischen Umsetzung:

  • semantisch korrekte HTML-Struktur
  • saubere Landmarken und Rollen
  • sinnvolle ARIA-Nutzung nur dort, wo sie wirklich nötig ist
  • stabile mobile Darstellung
  • keine unnötigen Layout-Sprünge
  • schnelle Ladezeiten und wenig technische Hürden

Genau deshalb passen Themen wie Datenschutz, Performance und Accessibility oft zusammen. Was wir bei Google Fonts und dem Datenschutz oder bei der Frage zeigen, wie DSGVO deine Website schneller macht, gilt hier ähnlich: Weniger technische Reibung führt meistens zu einer besseren, inklusiveren Nutzung.

6. Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen

Betroffene Unternehmen müssen nicht nur technisch umsetzen, sondern auch Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung bereitstellen. In der Praxis geschieht das oft über eine Erklärung zur Barrierefreiheit oder über klar auffindbare Informationen in den Rechtstexten bzw. im Servicebereich.

Darin sollte nachvollziehbar beschrieben sein:

  • für welche digitalen Leistungen die Erklärung gilt
  • nach welchen Standards geprüft bzw. umgesetzt wurde
  • welche Bereiche bereits barrierefrei sind
  • wo es noch Einschränkungen gibt
  • wie Nutzerinnen und Nutzer Probleme melden können

Nach Informationen des Sozialministeriumservice müssen Dienstleistungserbringer diese Informationen schriftlich und mündlich bereitstellen und für die Dauer des Angebots aufbewahren. Das ist mehr als eine formale Fußzeile. Es gehört zur Pflichtenkette dazu.

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So sehen Barrieren im Alltag wirklich aus

Viele Unternehmen stellen sich unter digitaler Barrierefreiheit etwas Technisches und Entferntes vor. In Wahrheit sind es oft sehr konkrete Alltagssituationen:

  • Ein blinder Nutzer hört mit dem Screenreader nur „Button, Button, Link“ und weiß nicht, wohin etwas führt.
  • Eine ältere Nutzerin vergrößert die Ansicht auf 200 Prozent und plötzlich überlappen Texte und Buttons.
  • Jemand mit Konzentrationsproblemen landet in einem Formular mit fünf kryptischen Fehlermeldungen und bricht ab.
  • Ein Nutzer am Smartphone trifft den kleinen Schließen-Button im Popup nicht und kommt nicht weiter.
  • Ein Video erklärt einen wichtigen Schritt, hat aber keine Untertitel und keine Zusammenfassung.

5-Minuten-Selbsttest deine Website als Unternehmer

Wenn du eine schnelle Ersteinschätzung willst, probiere Folgendes:

  1. Lege die Maus weg und navigiere nur mit der Tab-Taste.
  2. Vergrößere die Website im Browser auf 200 Prozent.
  3. Öffne die Seite am Smartphone und versuche eine Anfrage mit einer Hand abzuschicken.
  4. Lies jeden Button und Link isoliert: Ist sofort klar, was passiert?
  5. Prüfe dein wichtigstes Formular: Sind Fehler verständlich oder nur rot markiert?

Wenn dabei schon Frust aufkommt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch echte Nutzerinnen und Nutzer an denselben Punkten scheitern.

Mit welchen Tools du deine Website selbst testen kannst

Wenn du selbst einen ersten Eindruck bekommen willst, gibt es ein paar gute Werkzeuge für einen schnellen Accessibility-Check:

  • Lighthouse: direkt in Chrome DevTools verfügbar und gut, um schnell grobe Accessibility-Probleme zu erkennen.
  • WAVE: zeigt Barrieren visuell direkt auf der Seite an und ist für Einsteiger oft sehr verständlich.
  • Accessibility Checker: hilfreich, wenn du neben schnellen Checks auch geführte Prüfungen Schritt für Schritt durchgehen willst.

Wichtig ist dabei: Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme. Sie sehen zum Beispiel, ob Labels fehlen oder Kontraste schlecht sind. Sie können aber nicht zuverlässig beurteilen, ob Inhalte wirklich verständlich sind, ob ein Formular im echten Alltag logisch wirkt oder ob ein kompletter Buchungsprozess für Menschen mit Einschränkungen sauber nutzbar ist.

Wenn du statt einzelner Tools lieber eine klare Einschätzung willst, kannst du natürlich auch direkt von uns einen kostenlosen ersten Barrierefreiheits-Check für deine wichtigsten Seiten, Formulare oder Buchungsstrecken erhalten. Dann sagen wir dir konkret, wo die größten Hürden liegen, was rechtlich relevant sein könnte und was man sinnvoll priorisieren sollte.

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit dauerhafter Behinderung

Viele Barrieren sind situativ oder temporär. Schlechte Kontraste nerven auch bei Sonnenlicht. Kleine Klickflächen stören auch mit Kind am Arm oder im Zug. Untertitel helfen auch im Großraumbüro. Klare Sprache hilft auch Menschen, die müde, gestresst oder fachfremd sind.

Eine Person nutzt eine barrierefrei gestaltete Website auf einem Smartphone

Was passiert, wenn du nichts tust?

Auch wenn das Thema oft nüchtern behandelt wird: Ganz ignorieren solltest du es nicht. Laut WKO ist in Österreich das Sozialministeriumservice für Vollzug und Marktüberwachung zuständig. Bei Verstößen können Geldstrafen bis zu 80.000 Euro verhängt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Maximalstrafen in einzelnen Pflichtverstößen zwar geringer, aber das Risiko bleibt real.

Dazu kommem:

  • Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten
  • Hinweise durch den VKI oder andere Stellen
  • Prüfaufwand und Nachbesserungen unter Zeitdruck
  • Reputationsschäden, wenn die Website sichtbar nicht nutzbar ist
  • verlorene Anfragen oder Käufe durch schlechte Usability

Wichtig ist außerdem: Nach dem BaFG können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Organisationen wie VKI, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer Österreich oder Österreichischer Behindertenrat Hinweise an das Sozialministeriumservice geben. Das heißt: Das Thema hängt nicht nur an einer zufälligen Einzelprüfung, sondern kann auch durch konkrete Meldungen ins Rollen kommen.

So setzen wir barrierefreie Websites als Webdesign-Agentur um

Wenn wir für Kundinnen und Kunden eine barrierefreie Website in Österreich, Deutschland oder der Schweiz umsetzen, denken wir das Thema nicht als Plugin oder nachträgliche Kosmetik, sondern als Teil des gesamten Projekts.

Unser typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Prüfung, ob dein Angebot in den Anwendungsbereich fällt
  2. Analyse der bestehenden Website, Formulare und Buchungsprozesse
  3. Design mit Fokus auf Kontrast, Lesbarkeit, Struktur und mobile Nutzung
  4. Technische Umsetzung mit sauberem HTML, sinnvoller Semantik und tastaturbedienbaren Komponenten
  5. Content-Review für Alt-Texte, Linktexte und Formulierungen
  6. Laufende Betreuung, damit neue Inhalte und Funktionen das Niveau halten

Der große Vorteil für unsere Kunden: Du musst dich nicht selbst durch Gesetze und technische Standards kämpfen. Wir setzen deine Website so um, dass sie den aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht und sich für deine Besucher sauber anfühlt.

Deutschland und Schweiz: kurz im DACH-Vergleich

Deutschland

In Deutschland gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für Unternehmen mit deutschen Kundinnen und Kunden ist die Logik sehr ähnlich wie in Österreich: Vor allem verbraucherbezogene digitale Dienstleistungen wie Online-Shops und andere E-Commerce-Angebote stehen im Fokus.

Auch dort gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Wer in Österreich und Deutschland aktiv ist, sollte seine Website daher DACH-weit konsistent barrierefrei denken statt pro Land nur minimale Einzellösungen zu bauen.

Schweiz

In der Schweiz ist die Rechtslage anders gelagert als in Österreich und Deutschland. Gleichzeitig orientieren sich auch dort öffentliche Standards und Accessibility-Best-Practices an den WCAG. Für Schweizer Unternehmen mit EU-Zielmarkt oder grenzüberschreitendem B2C-Angebot bleibt digitale Barrierefreiheit deshalb trotzdem ein relevantes Thema.

Die häufigsten Denkfehler rund um barrierefreie Websites

  • „Das betrifft nur große Konzerne.“ Nicht zwingend. Entscheidend sind Angebot, Zielgruppe und digitale Vertragsnähe, nicht nur die gefühlte Unternehmensgröße.
  • „Wir haben eh ein Plugin installiert.“ Ein Overlay ersetzt keine saubere Struktur, keine guten Formulare und keine funktionierende Tastaturbedienung.
  • „Barrierefreiheit macht Design hässlich.“ Schlechte Gestaltung macht Design hässlich. Gute Barrierefreiheit macht Interfaces meist klarer, hochwertiger und vertrauenswürdiger.
  • „Unsere Zielgruppe braucht das nicht.“ Das weiß man fast nie so genau. Viele Einschränkungen sind unsichtbar, temporär oder situationsbedingt.
  • „Das machen wir später.“ Später ist fast immer teurer, weil dann Templates, Komponenten, Inhalte und PDFs rückwirkend korrigiert werden müssen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsgesetz für Websites in Österreich betrifft längst nicht jede Homepage, aber deutlich mehr Unternehmen, als viele glauben.

Die gute Nachricht ist: Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zu Design, SEO oder Conversion. Im Gegenteil. Eine sauber strukturierte, verständliche und technisch robuste Website funktioniert besser für alle.

Wenn du dir unsicher bist, ob deine Website unter das BaFG fällt oder wenn du eine barrierefreie Website erstellen lassen möchtest, begleiten wir dich gerne dabei. Wir prüfen den aktuellen Stand, priorisieren die wichtigsten Maßnahmen und setzen das für dich sauber um, damit du dich nicht selbst um jede technische und rechtliche Feinheit kümmern musst.

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz für Websites

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