Österreichische Rechtslage
§ 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG statt deutschem BFSG oder Behörden-WZG. Jeder Block trägt ein Badge mit der Rechtsgrundlage, die er erfüllt, und die zuständige Behörde ist mit aktueller Adresse hinterlegt.
Erstelle die Barrierefreiheitserklärung für deine österreichische Website kostenlos und ohne Anmeldung mit unserem Generator, abgestimmt auf das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Weiter unten findest du außerdem alle Pflichtangaben und ein Muster zum Nachlesen.
Ist deine Website betroffen?
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Der kostenlose Selbsttest in unserem Artikel zeigt dir, ob dein Angebot unter das BaFG fällt.
Zum Selbsttest* Der Generator ist eine sorgfältig gepflegte Hilfe für den Regelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit deiner Angaben, die inhaltliche Prüfung deiner Website und die abschließende Kontrolle der Erklärung bist du selbst verantwortlich. Bitte beachte auch unsere Datenschutzerklärung.
Du brauchst keine juristischen Vorkenntnisse, in etwa zehn Minuten hast du eine fertige Barrierefreiheitserklärung für Website, Webshop oder Buchungsplattform.
Die meisten Vorlagen für Barrierefreiheitserklärungen sind Lückentexte aus Deutschland oder für Behörden gedacht. Unserer ist für österreichische Unternehmen gebaut.
Österreichische Rechtslage
§ 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG statt deutschem BFSG oder Behörden-WZG. Jeder Block trägt ein Badge mit der Rechtsgrundlage, die er erfüllt, und die zuständige Behörde ist mit aktueller Adresse hinterlegt.
Vorbefüllt aus eurer Website
Der Generator liest euer Impressum, erkennt Firmenbuchnummer, GISA-Zahl und UID und gleicht Namen und Anschrift mit den amtlichen Registern ab. So können Tippfehler vermieden werden.
Text, HTML, Word & Englisch
Sauberes HTML für eure Website, Text für die AGB, Word-Datei für die Ablage. Auf Knopfdruck gibt es die komplette Erklärung auch als englisches Accessibility Statement für internationale Kunden.
Ohne Anmeldung, ohne Haken
Keine E-Mail-Adresse, kein Konto, keine Bezahl-Stufe. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser gespeichert, damit du später weitermachen kannst, und die fertige Erklärung gehört dir.
Eine Barrierefreiheitserklärung oder Information zur Barrierefreiheit ist der öffentliche Text, in dem ein Unternehmen oder eine Behörde beschreibt, wie gut Menschen mit Behinderungen eine Website oder App nutzen können, wo es noch hakt und wie man Probleme melden kann. Das Wort selbst steht in keinem österreichischen Gesetz. Dahinter stecken drei verschiedene Pflichten, und wer sie verwechselt, erwischt schnell das falsche Gesetz und die falsche Behörde. Die Tabelle zeigt, welche Regel für wen gilt.
| Rechtsgrundlage | Für wen | Offizieller Name | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), seit 28. Juni 2025 | Unternehmen mit Webshops, Online-Buchungen, Bank- und Telekomdiensten, E-Books und anderen Dienstleistungen für Verbraucher | Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung nach § 14 Abs. 2 und Anlage 3 | Sozialministeriumservice (Marktüberwachung) |
| Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) | Bund und öffentliche Stellen (die Länder haben eigene Gesetze) | Erklärung zur Barrierefreiheit nach EU-Vorlage mit Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren | FFG als Überwachungsstelle, Beschwerdestellen von Bund und Ländern |
| Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Deutschland | Deutsche Unternehmen, Gegenstück zum BaFG | Informationen nach § 14 BFSG | Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer |
| Freiwillig | Alle anderen, etwa Dienstleister ohne Online-Abschluss oder Kleinstunternehmen | frei wählbar, üblich ist: Erklärung zur Barrierefreiheit | keine |
Unser Generator erstellt die Informationen nach BaFG und die freiwillige Erklärung. Die WZG-Erklärung für öffentliche Stellen ist ein eigenes Formular mit eigener Vorlage, die haben wir bewusst nicht abgebildet. Wenn du für eine Gemeinde, Schule oder ein öffentliches Unternehmen schreibst, bist du hier also falsch, alle anderen richtig.
Häufiger Irrtum
Die Erklärungen von Behörden sehen europaweit gleich aus, weil die EU 2018 im Durchführungsbeschluss 2018/1523 eine verbindliche Mustererklärung für öffentliche Stellen festgelegt hat. Dieses Muster ist es, das bei Google unter “Barrierefreiheitserklärung Muster” zuerst auftaucht und von dort in viele Webshops kopiert wird. Für Unternehmen gibt es kein amtliches Muster, weder von der EU noch vom Sozialministeriumservice. Das BaFG sagt nur, was drinstehen muss, nicht wie.
Eine Barrierefreiheitserklärung braucht jedes Unternehmen, dessen Website oder App unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt, also wer Verbrauchern online etwas verkauft, eine Buchung anbietet oder einen Vertrag abschließen lässt, vom Webshop über die Hotelbuchung bis zur Online-Terminvergabe mit Bezahlung. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, laut WKO gilt diese Ausnahme für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Bist du vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
Beantworte ein paar Fragen und du weißt in zwei Minuten, ob deine Website unter das Gesetz fällt. Danach erstellt dir der Generator oben die passende Erklärung, ob Pflicht oder freiwillig.
Ein paar typische Fälle aus unserer Praxis:
Warum eine freiwillige Erklärung trotzdem klug ist. Laut Statistik Austria leben rund 1,34 Millionen Menschen in Österreich mit einer dauerhaften Beeinträchtigung, das sind 18,4 % der Bevölkerung ab 15 Jahren, von der Sehschwäche über motorische Einschränkungen bis zu psychischen Belastungen. Dazu kommen alle, die nur vorübergehend eingeschränkt sind, der gebrochene Arm, die vergessene Lesebrille, das Handy in der prallen Sonne.
KI-generiertes Symbolbild
Die Pflichtangaben sind überschaubar. Ihr beschreibt allgemein, was Kunden bei euch online tun können, erklärt, wie die Dienstleistung genutzt wird, und legt dar, wie ihr die Barrierefreiheitsanforderungen nach Anlage 1 erfüllt. Dazu kommen Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen, und zwar schriftlich und mündlich, also E-Mail plus Telefon.
Pflicht nach § 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG
Keine Pflicht, aber sinnvoll
Ein schlechtes Beispiel ist “Einzelne Inhalte sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei”. Das sagt nichts, und genau so lesen es Kunden und Behörde.
Gut ist “Unsere Produktvideos haben noch keine Untertitel. Ein Transkript schicken wir auf Anfrage per E-Mail, Untertitel ergänzen wir bis Dezember 2026.” Eine konkrete Barriere, eine Alternative, ein Termin.
Die Telefonnummer ist beim BaFG verpflichtend
§ 14 Abs. 2 BaFG verlangt die Informationen schriftlich und mündlich. Mündlich heißt, ein Kunde muss jemanden erreichen können, der ihm die Informationen am Telefon gibt, etwa weil er die Website nicht lesen kann. Eine reine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular erfüllt das nicht.
So liest sich ein vollständiges Beispiel einer Barrierefreiheitserklärung für einen österreichischen Webshop, genau in der Struktur, die unser Generator erzeugt. Die Beispiel Sport GmbH gibt es nicht, die Bausteine schon, von der Einleitung mit Rechtsgrundlage über Geltungsbereich, Beschreibung der Dienstleistung, Stand der Vereinbarkeit, konkret benannte Barrieren mit Alternative und Termin und die Prüfgrundlage bis zum Kontakt in schriftlicher und mündlicher Form.
Muster, fiktives Unternehmen
Informationen über die Barrierefreiheit dieser Dienstleistung gemäß § 14 Abs. 2 und Anlage 3 Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Die Beispiel Sport GmbH ist bemüht, die Website www.beispiel-sport.at im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.beispiel-sport.at.
Unsere Dienstleistung
Über unseren Onlineshop können Verbraucher Sportartikel auswählen, in den Warenkorb legen, bestellen und bezahlen. Die Bestellung läuft über Produktseite, Warenkorb und einen dreistufigen Checkout mit Gastbestellung, Lieferadresse und Zahlung per Karte, Sofortüberweisung oder Rechnung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA (EN 301 549) teilweise vereinbar. Die nicht vereinbaren Inhalte sind unten angeführt. Die Barrierefreiheitsanforderungen nach Anlage 1 BaFG setzen wir durch die Anwendung der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA (EN 301 549) um.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen:
– Unsere Produktvideos haben noch keine Untertitel.
– Der Größenberater öffnet sich in einem Fenster, das mit der Tastatur noch nicht geschlossen werden kann.
Barrierefreie Alternativen:
– Ein Transkript der Videos schicken wir auf Anfrage per E-Mail, alle Größentabellen stehen zusätzlich als Text auf jeder Produktseite.
Geplante Maßnahmen:
– Untertitel für alle Videos bis Dezember 2026, Tastaturbedienung des Größenberaters bis Oktober 2026.
Folgende Inhalte fallen nicht unter die anwendbaren Rechtsvorschriften:
– Videos und Audiodateien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
– Online-Karten und Kartendienste
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.08.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Website, durchgeführt am 12.08.2026.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf dieser Website aufgefallen? Bitte kontaktieren Sie uns, wir bemühen uns, Barrieren so rasch wie möglich zu beheben:
+43 1 234 56 78
barrierefreiheit@beispiel-sport.at
Musterstraße 1, 1100 Wien
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die österreichische Marktüberwachungsbehörde wenden:
Sozialministeriumservice, Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit
marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Zum Abtippen ist das Muster nicht gedacht, und kopieren solltest du es auch nicht. Dienstleistung, Barrieren, Termine und Kontaktdaten sind bei euch andere, und genau diese Stellen prüft die Behörde. Der Generator stellt dir dieselben Fragen, übernimmt eure Daten aus dem Impressum und baut daraus in zehn Minuten eure eigene Erklärung, auf Wunsch auch auf Englisch.
Das BaFG verlangt die Informationen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere vergleichbare Weise, für jeden zugänglich, schriftlich und mündlich. Unsere klare Empfehlung deckt sich mit der Empfehlung der WKO. Eine eigene Unterseite, etwa /barrierefreiheit/, verlinkt im Footer direkt neben Impressum und Datenschutz, und dazu ein Satz in den AGB, der auf diese Seite verweist. So findet sie jeder, und sie ist selbst barrierefrei, weil sie als normale Webseite gebaut ist.
Was dagegen nicht funktioniert, ist die Erklärung als PDF in den AGB. Ein PDF aus Word ist selten barrierefrei, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die ein Vorleseprogramm (Screenreader) nicht lesen kann, ist ein Widerspruch in sich. Ebenso wenig reicht ein Absatz tief in den AGB ohne Link oder Überschrift.
Die WCAG sind die weltweit gültigen Regeln für barrierefreie Webinhalte, in drei Stufen (A, AA, AAA). Die EN 301 549 ist die europäische Norm, auf die das BaFG über Anlage 1 hinausläuft, und die verweist für Websites auf die WCAG 2.1, Stufe AA. Das ist der sichere Standardwert, den auch unser Generator vorschlägt.
Die WCAG 2.2 AA sind der aktuellere Stand, als W3C-Empfehlung veröffentlicht im Oktober 2023. Sie enthalten alle Kriterien von 2.1 und sechs zusätzliche auf den Stufen A und AA, etwa zur Mindestgröße von Klickflächen, zu Alternativen für Drag-and-drop und dazu, dass der Tastatur-Fokus nicht von Cookie-Bannern oder Chat-Fenstern verdeckt werden darf. Wer danach geprüft hat, schreibt 2.2 hinein und ist damit auf der sicheren Seite. WCAG 3.0 ist noch in Arbeit und gehört in keine Erklärung.
Eine Stufe AAA solltest du nur angeben, wenn sie wirklich erreicht ist. Das schaffen selbst spezialisierte Portale selten, und für das BaFG ist AA das Maß.
Die wichtigsten Barrieren findest du ohne Prüflabor und ohne Vorkenntnisse, mit Geräten, die du ohnehin besitzt.
Tab, Enter und den Pfeiltasten. Kommst du bis in den Warenkorb oder zur Buchung, und siehst du jederzeit, wo du gerade bist? Der Größenberater aus unserem Muster oben wäre hier durchgefallen, weil sich sein Fenster ohne Maus nicht mehr schließen ließ.Strg + + (am Mac Cmd + +) auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne dass Menü und Buttons übereinanderrutschen? Viele ältere Kunden surfen dauerhaft mit vergrößerter Schrift.
Alles, was bei diesen Tests auffällt, gehört in die Erklärung. Trag es direkt ins Feld für bekannte Barrieren ein, dazu die Alternative und einen realistischen Termin. So wird aus einem Mangel ein dokumentierter Plan, und genau das wollen Kunden und Behörde sehen.
Wie barrierefrei ist deine Website?
Unser kostenloser Check prüft deine Website automatisch auf messbare WCAG-Verstöße wie schwache Kontraste oder fehlende Alt-Texte. Die perfekte Ergänzung zu den Alltags-Tests, und die Ergebnisse kannst du direkt in deine Erklärung übernehmen.
Nicht jede Barriere muss sofort weg, aber jede muss benannt und begründet sein. Der Generator bietet einen Katalog typischer Inhalte zum Ankreuzen, von Videos und Audiodateien von vor dem 28. Juni 2025 über ältere Office-Dateien wie PDF oder Word, Online-Karten und Inhalte von Dritten wie eingebettete Social-Media-Beiträge bis zu archivierten Inhalten, die nicht mehr geändert werden.
Unverhältnismäßige Belastung nach § 18 BaFG ist der Notausgang des Gesetzes, und er ist eng. Ihr dürft einzelne Anforderungen nur dann unerfüllt lassen, wenn die Umsetzung nach den Kriterien der Anlage 4 unverhältnismäßig wäre, also vor allem nach dem Verhältnis von Kosten zu Nutzen und nach Unternehmensgröße.
Das ist kein Antrag, den jemand bewilligt, sondern eine eigene Beurteilung, die ihr dokumentieren, laut WKO mindestens fünf Jahre aufbewahren und der Marktüberwachung melden müsst. Bei Änderungen der Dienstleistung und auf Verlangen der Behörde ist sie zu wiederholen. Die Erklärung auf der Website ist dabei nur die Außenseite. Sie informiert Kunden, ersetzt aber weder Beurteilung noch Meldung.
Bitte beachte unsere Datenschutzbestimmungen bevor du dich für den Newsletter anmeldest.
Wer “Barrierefreiheitserklärung Muster”, “Vorlage Word” oder “Vorlage Österreich” sucht, findet vor allem die EU-Vorlage für Behörden, deutsche BFSG-Vorlagen und ein paar Lückentexte. Unsere Meinung dazu ist eindeutig, ein statisches Muster passt für einen Webshop selten. Es kennt eure Dienstleistung nicht, eure Barrieren nicht und euren Prüfstand nicht, und genau das sind die Teile, auf die es bei Anlage 3 ankommt.
Ein guter Generator kann
Finger weg von
Geprüft wird die Barrierefreiheitserklärung vom Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde, und zwar vor allem dann, wenn sich Kunden beschweren. Laut WKO drohen bei Verstößen gegen das BaFG Geldstrafen bis zu 80.000 Euro. Der Weg dorthin ist gestuft. Ein Kunde meldet eine Barriere, ihr reagiert nicht zufriedenstellend, er wendet sich an die Behörde, die verlangt Nachbesserung und erst bei Untätigkeit wird es teuer.
Die Erklärung ist nur der Text. Was zählt, ist die Website dahinter, ob Formulare, Checkout und Buchung wirklich mit Tastatur und Vorleseprogramm funktionieren und ob Kontraste und Alt-Texte stimmen. Was konkret umzusetzen ist, steht Punkt für Punkt in unserem Artikel “Barrierefreiheitsgesetz: Wer ist betroffen?”. Und weil Barrierefreiheitserklärung, Impressum und Datenschutzerklärung drei getrennte Pflichttexte sind, die alle in den Footer gehören, erledigen unser Impressum-Generator und unser Datenschutzerklärung-Generator gleich die beiden anderen.
Pflicht ist sie für Unternehmen, deren Website oder App unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) fällt, also für Webshops, Online-Buchungen und andere Dienstleistungen, die Verbraucher online abschließen können. Seit 28. Juni 2025 müssen sie Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung nach § 14 Abs. 2 BaFG bereitstellen, schriftlich und mündlich.
Nicht pflichtig sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, also praktisch jedes EPU, sowie Websites ohne Online-Abschluss, etwa reine Firmenpräsentationen mit Kontaktformular. Für sie ist eine freiwillige Erklärung sinnvoll, aber keine Pflicht.
Nach § 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG gehören hinein eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in zugänglichem Format, Erläuterungen zu ihrer Nutzung, die Darstellung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden (üblicherweise über einen Verweis auf EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 AA), und Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen in schriftlicher und mündlicher Form.
Dazu gehören aus unserer Sicht immer der Konformitätsstatus, Prüfmethode und Prüfdatum, eine Liste bekannter Barrieren mit Alternativen und Zeitplan, nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, die Marktüberwachungsbehörde (Sozialministeriumservice) und das Datum der letzten Aktualisierung.
Nein, davon raten wir ab. Österreich und Deutschland haben dieselbe EU-Richtlinie umgesetzt, aber in verschiedenen Gesetzen mit verschiedenen Behörden, in Österreich im BaFG mit dem Sozialministeriumservice, in Deutschland im BFSG mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Eine deutsche Erklärung zitiert das falsche Gesetz und nennt eine Behörde, die für dich nicht zuständig ist.
Dasselbe gilt für die Erklärungen von Behörden nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG). Sie folgen einer EU-Vorlage für öffentliche Stellen mit Beschwerdestellen, die für Unternehmen nicht zuständig sind. Die inhaltlichen Teile (Status, Barrieren, Kontakt) kannst du dir abschauen, Rechtsgrundlage und Behörde müssen österreichisch und unternehmensbezogen sein.
Immer dann, wenn sie nicht mehr stimmt, also nach einem Relaunch, bei neuen Funktionen wie Buchung oder Checkout, wenn Barrieren behoben oder neu entdeckt wurden und bei geänderten Kontaktdaten oder Behördenadressen. Eine feste Frist schreibt das BaFG nicht vor.
Unsere Hausregel ist, einmal im Jahr zu prüfen und das Datum nachzuziehen, auch wenn sich nichts geändert hat.
Laut WKO drohen bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz Geldstrafen bis zu 80.000 Euro. Zuständig ist das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde. In der Praxis läuft es gestuft ab, erst die Beschwerde eines Kunden, dann die Aufforderung zur Nachbesserung und erst bei Untätigkeit eine Strafe.
Die Erklärung selbst kostet mit unserem Generator nichts, er ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Bezahl-Stufe, inklusive Export als Text, HTML und Word sowie englischer Version.
Ein erster automatisierter Test ist mit unserem Barrierefreiheit-Check ebenfalls kostenlos, der Aufwand für manuelle Prüfung und Umsetzung hängt von der Website ab. Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie bei einer neuen Website von Anfang an mitgebaut wird.
Unser Generator erstellt eine Erklärung, die auf deinen Angaben und den österreichischen Rechtsgrundlagen (§ 14 Abs. 2, Anlage 3, § 18 BaFG) basiert. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht, für die Richtigkeit deiner Angaben, die inhaltliche Prüfung deiner Website und die abschließende Kontrolle der Erklärung bist du selbst verantwortlich.
Wenn eure Website oder euer Shop eine englische Version hat, ja. Die Erklärung muss für die Kunden zugänglich sein, die das Angebot nutzen, und für englischsprachige Kunden ist eine rein deutsche Erklärung eine Barriere für sich. Eine Sprachvorschrift enthält das BaFG nicht.
Der Generator erzeugt die englische Version auf Knopfdruck, mit der gängigen Bezeichnung "Accessibility Statement" und dem Verweis auf den "Austrian Accessibility Act (BaFG)".
Verantwortlich gegenüber Kunden und Behörde ist immer der Dienstleistungserbringer, also euer Unternehmen, nicht die Agentur, die die Website gebaut hat. Die Erklärung gebt ihr in eurem Namen ab, und bei einer Beschwerde steht euer Name drauf.
Melde dich einfach, wir helfen dir gern weiter, egal ob es um den Generator, eine barrierefreie neue Website oder eine bestehende geht, die fit fürs Barrierefreiheitsgesetz werden soll. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Stell dir deine Website in zwei Minuten zusammen und sieh sofort, was sie bei uns kostet. Dazu die aktuellen Marktpreise für Freelancer, Agenturen und Baukästen in Österreich.
Wähle Bundesland, Projektart und Projektkosten und sieh live, wie viel Zuschuss pro Förderprogramm möglich wäre, von KMU.DIGITAL bis zu den Landesprogrammen, inklusive pausierter Töpfe.
Maximal vier Fragen und du weißt in unter einer Minute, ob deine Website unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt: betroffen, ausgenommen oder Graubereich, mit klarer Einstufung für Österreich.
Erstellt deine Datenschutzerklärung nach DSGVO, DSG und TKG 2021. Ein Website-Scan erkennt deine eingebundenen Dienste automatisch, Export als Text, HTML oder Word.
Zeigt dir vor dem Druck, ob die Empfängeradresse deines Brief-PDFs im Sichtfenster des Umschlags sitzt, für alle gängigen DIN-Formate. Dazu alles über Faltarten und Abstände nach DIN 5008.
Prüft in Sekunden, ob deine Website Google Fonts ohne Zustimmung von Google-Servern lädt und damit abmahngefährdet ist. Inklusive Anleitung, wie du die Schriften DSGVO-konform einbindest.