Amtliche Register statt Abtippen
Firmenbuch (JustizOnline), Gewerberegister GISA, EU-UID-Register VIES und das BEV-Adressregister: Du suchst deine Firma, und Firmenwortlaut, Rechtsform, FN und Anschrift sitzen exakt so, wie sie im Register stehen.
Erstelle dein Impressum für eine österreichische Website kostenlos und ohne Anmeldung. Der Generator übernimmt deine Daten auf Wunsch direkt aus Firmenbuch, GISA und UID-Register, prüft die Pflichtangaben nach ECG, MedienG, UGB und GewO und exportiert das Ergebnis als Text, HTML oder Word. Er passt für Einzelunternehmen, EPU und Kleinunternehmer genauso wie für GmbH, FlexKapG, Verein, freie Berufe, Webshops und private Websites.
Kostenlos · ohne Anmeldung · kein E-Mail-Zwang · keine Bezahl-Stufen · deine Eingaben bleiben im Browser
* Der Generator ist eine sorgfältig gepflegte Hilfe für den Regelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit deiner Angaben und die abschließende Prüfung deines Impressums bist du selbst verantwortlich. Bitte beachte unsere Datenschutzerklärung.
Das solltest du bereithalten
Je nach Rechtsform brauchst du Firmenwortlaut, Anschrift, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer, GISA-Zahl, UID-Nummer oder ZVR-Zahl. Firmenbuch- und GISA-Daten musst du nicht heraussuchen, die holt der Generator direkt aus den Registern. Nur bei meinungsbildenden Inhalten brauchst du zusätzlich Blattlinie, vertretungsbefugte Organe und Beteiligungsverhältnisse.
Du brauchst keine juristischen Vorkenntnisse, in wenigen Minuten hast du ein fertiges Impressum für Website, Blog, Webshop oder Social-Media-Profil:
Die meisten Impressum-Generatoren sind Formulare mit Textbausteinen: Du tippst alles selbst ab und hoffst, dass es passt. Unserer arbeitet anders:
Amtliche Register statt Abtippen
Firmenbuch (JustizOnline), Gewerberegister GISA, EU-UID-Register VIES und das BEV-Adressregister: Du suchst deine Firma, und Firmenwortlaut, Rechtsform, FN und Anschrift sitzen exakt so, wie sie im Register stehen.
Rechtslogik statt Textbausteine
Der Einleitungssatz nennt exakt die Gesetze, die auf dich zutreffen. Jeder Block trägt ein Badge (etwa § 5 ECG oder § 25 MedienG), das zeigt, welche Pflicht er erfüllt.
Sonderfälle inklusive
GmbH & Co KG, AG, GesbR, Neue Selbständige, Landwirte, ruhende Gewerbe: Fälle, an denen viele fertige Muster scheitern, werden automatisch erkannt und korrekt abgebildet.
Live-Vollständigkeits-Check
Eine eigene Checkliste pro Gesetz zeigt, was noch fehlt. Jede fehlende Angabe ist klickbar und springt direkt ins richtige Feld. Haftungsklauseln erscheinen erst, wenn alle Pflichtangaben da sind.
Text, HTML, Word & Englisch
Text kopieren, sauberes HTML kopieren oder als Word-Datei herunterladen. Auf Knopfdruck gibt es das komplette Impressum auch als englische Legal Notice mit erklärenden Zusätzen für internationale Leser.
Ohne Anmeldung, ohne Haken
Keine E-Mail-Adresse, kein Konto, kein Newsletter-Zwang und keine Bezahl-Stufe: Das fertige Impressum gehört dir und du darfst es frei bearbeiten. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Wir haben den Generator gebaut, weil uns beim Blick auf österreichische Websites immer wieder dasselbe auffällt: unvollständige Impressen aus Generatoren, die für Deutschland gedacht sind oder österreichische Sonderfälle schlicht nicht kennen. Unsere Meinung dazu: Ein Formular, das dich Firmenwortlaut und Firmenbuchnummer abtippen lässt, obwohl beides in öffentlichen Registern steht, ist kein Generator, sondern eine Schreibmaschine.
Ein paar Details, auf die wir besonders stolz sind: Die UID-Nummer wird live gegen das EU-Register VIES geprüft, bei gültiger Nummer siehst du sofort den registrierten Firmennamen. Ruht dein Gewerbe laut GISA, warnt dich der Generator, bevor du ein Impressum mit aufrechter Gewerbeberechtigung veröffentlichst. Das ist kein exotischer Fall: Ende 2025 standen den 605.826 aktiven WKO-Mitgliedschaften rund 117.000 ruhende gegenüber (eigene Berechnung auf Basis der WKO-Rechtsformstatistik 2025). Und die zuständige Gewerbebehörde wird aus PLZ und Ort automatisch ermittelt, auf Basis der amtlichen Gemeindelisten der Statistik Austria, inklusive der Statutarstädte: Für einen Betrieb in Graz steht dann korrekt „Magistrat der Stadt Graz” im Impressum statt einer Bezirkshauptmannschaft.
Rechtsstand: Juli 2026. Grundlage sind insbesondere RIS, WKO, Firmenbuch, GISA und VIES. Der Generator ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Für ein typisches österreichisches Unternehmen gehören ins Impressum: Name beziehungsweise Firmenwortlaut laut Firmenbuch, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und ladungsfähige Anschrift, mindestens zwei Kontaktwege (dazu gleich mehr), Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer (sofern vorhanden), Gewerbebehörde, Kammer-Mitgliedschaft sowie die anwendbaren Rechtsvorschriften samt Zugang dazu (für Gewerbetreibende die Gewerbeordnung, abrufbar unter ris.bka.gv.at). Die Geschäftsführung ist übrigens, anders als in Deutschland, nur bei der großen Offenlegung Pflicht, angeben darfst und solltest du sie trotzdem. Eine gute Übersicht mit Musterformulierungen bietet auch die WKO.
„Impressum” ist dabei umgangssprachlich ein Sammelbegriff. Rechtlich stecken dahinter mehrere parallele Pflichten aus verschiedenen Gesetzen, die sich überschneiden, aber nicht decken. Genau deshalb zeigt unser Generator bei jedem Block ein Gesetzes-Badge: Du siehst, welcher Absatz welche Pflicht erfüllt, und verstehst dein eigenes Impressum.
§ 5 ECG: die Informationspflicht
Das E-Commerce-Gesetz verpflichtet jeden Diensteanbieter zu Name bzw. Firma, Anschrift, Kontaktdaten, Firmenbuchnummer samt Gericht, Aufsichtsbehörde, Kammer, anwendbaren gewerberechtlichen Vorschriften und UID-Nummer, sofern vorhanden.
§ 25 MedienG: die Offenlegung
Das Mediengesetz gilt für jede Website. Es unterscheidet zwischen der kleinen Offenlegung (Name, Unternehmensgegenstand, Wohnort bzw. Sitz) und der großen mit Blattlinie, Organen und Beteiligungsverhältnissen.
§ 14 UGB: Firmenbuch-Angaben
Wer im Firmenbuch steht, muss Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht auf allen Geschäftspapieren angeben. Das gilt für die Website genauso wie für E-Mails, Angebote und Rechnungen.
§ 63 GewO: Gewerbe ohne Firmenbuch
Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, müssen auf ihrer Website Name und Standort der Gewerbeberechtigung angeben. Die Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz gelten daneben unverändert.
Welche dieser Angaben auf dich zutreffen, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Genau das ist der Punkt, an dem statische Muster-Impressen scheitern und unser Generator seine Stärke ausspielt: Er stellt dir vier einfache Ja/Nein-Fragen (wirtschaftliche Zwecke, meinungsbildende Inhalte, Gewerbeberechtigung, Online-Verkauf an Private) und zeigt dir nach jeder Antwort, was sich dadurch in deinem Impressum ändert.
Zum Thema Kontakt gibt es eine spannende Feinheit aus der europäischen Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil C-298/07 entschieden, dass neben der E-Mail-Adresse ein zweiter schneller Kontaktweg verfügbar sein muss, eine Telefonnummer ist aber nicht zwingend. Ein Kontaktformular mit rascher Antwortzeit reicht ebenfalls (im entschiedenen Fall wurden Anfragen binnen 30 bis 60 Minuten beantwortet). Für Webshops gilt das Privileg allerdings nicht: Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz verlangt dort ohnehin Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Unser Generator erinnert dich mit einem Hinweis daran, solange du nur einen Kontaktweg eingetragen hast.
Unser Tipp zur UID-Nummer
Die UID-Nummer gehört nur dann ins Impressum, wenn du eine hast. Und das ist keineswegs bei allen der Fall: Kleinunternehmer unter 55.000 € Jahresumsatz haben meist keine UID, Kapitalgesellschaften praktisch immer. Unser Generator prüft deine ATU-Nummer beim Verlassen des Feldes live gegen das EU-Register VIES. Ein Tippfehler fällt sofort auf, bevor er jahrelang im Impressum steht.
Bitte beachte unsere Datenschutzbestimmungen bevor du dich für den Newsletter anmeldest.
Die meisten Muster-Impressen sind für die GmbH geschrieben. Dabei ist die GmbH gar nicht der Normalfall: Laut WKO-Rechtsformstatistik waren Ende 2025 72,5% aller aktiven Kammermitglieder Einzelunternehmen, GmbHs machten 21,2% aus. Hier findest du, was für deine Rechtsform gilt, und genau diese Logik steckt auch im Generator. Manche Gratis-Generatoren schließen Rechtsformen wie die GmbH & Co KG oder die AG in ihren Nutzungsbedingungen übrigens ausdrücklich aus, unserer deckt sie ab:
Österreich ist ein Land der Ein-Personen-Unternehmen: Laut WKO waren 2025 rund 376.000 Wirtschaftstreibende als EPU tätig. Genau für sie (und nicht nur für die GmbH mit Rechtsabteilung) haben wir den Generator gebaut. Was ins Impressum gehört, hängt zuerst davon ab, ob du im Firmenbuch stehst: Ein eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.) gibt Firma samt Rechtsformzusatz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht an (§ 14 UGB). Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen, der häufigste Fall, gibt stattdessen Name und Standort der Gewerbeberechtigung an (§ 63 GewO). Dazu kommen für beide die Angaben nach § 5 ECG: ladungsfähige Anschrift, E-Mail plus ein zweiter Kontaktweg, bei Gewerbetreibenden die zuständige Gewerbebehörde und die WKO-Mitgliedschaft.
Wichtig zu wissen: „Kleinunternehmer” ist keine Rechtsform, sondern eine Umsatzsteuer-Regelung für Unternehmen unter 55.000 € Jahresumsatz. Für das Impressum ändert sie nur eines: Kleinunternehmer haben meist keine UID-Nummer, und dann entfällt diese Angabe ersatzlos. Und wenn du von zu Hause aus arbeitest, ist die ladungsfähige Anschrift in der Regel deine Wohnadresse, ein Postfach reicht nicht (mehr dazu in den FAQs unten).
Eine GmbH gibt an: Firmenwortlaut exakt laut Firmenbuch samt Rechtsform, Sitz und ladungsfähige Anschrift, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer, Kontaktdaten, bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbebehörde und WKO-Mitgliedschaft samt anwendbarer Rechtsvorschriften. Für die 2024 eingeführte FlexKapG (FlexCo) gilt dasselbe mit ihrem eigenen Rechtsformzusatz. Die Geschäftsführung ist, anders als in Deutschland, nur bei der großen Offenlegung Pflicht, wir empfehlen die Angabe aber generell: Sie schafft Vertrauen und kostet nichts. Betreibt die GmbH meinungsbildende Inhalte (etwa einen Ratgeber-Blog), kommen mit der großen Offenlegung Blattlinie, vertretungsbefugte Organe und sämtliche Beteiligungsverhältnisse dazu, Details dazu weiter unten. Im Generator suchst du deine GmbH einfach im Firmenbuch, und Firmenwortlaut, FN, Gericht und Anschrift sitzen exakt wie im Register.
Vereine geben ihre ZVR-Zahl aus dem Zentralen Vereinsregister an, dazu Vereinszweck, vertretungsbefugte Organe und die zuständige Vereinsbehörde. Der Generator passt alle Beschriftungen an, schlägt die richtige Behörde vor und verlinkt die kostenlose Vereinsregisterabfrage des Innenministeriums, falls du deine ZVR-Zahl nicht zur Hand hast. Und ein Punkt, den fast alle Muster übersehen: Betreibt euer Verein einen Fanshop, ein Vereinslokal oder regelmäßige Verkäufe mit Gewerbeberechtigung, gehören zusätzlich WKO-Mitgliedschaft, Gewerbebehörde und der Verweis auf die Gewerbeordnung ins Impressum, genau so sieht es auch das WKO-Muster für Vereine vor. Der Generator fragt deshalb bei wirtschaftlich tätigen Vereinen aktiv nach der Gewerbeberechtigung.
Für Kammerberufe verlangt § 5 ECG zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat und die berufsrechtlichen Vorschriften. Unser Generator hat 20 freie Berufe hinterlegt, von Ärzten über Anwälte und Steuerberater bis zu Psychotherapeuten und Hebammen. Bei der Auswahl werden Kammer und das korrekte Berufsgesetz automatisch ausgefüllt, und der Generator weiß auch, welche Berufe gar keine Kammer haben (etwa Psychotherapie und die MTD-Berufe) und formuliert das Impressum entsprechend.
Wer als Neuer Selbständiger arbeitet (etwa Texter, Vortragende oder Psychologen ohne Gewerbeschein), hat keine Gewerbeberechtigung, keine Gewerbebehörde und keine WKO-Mitgliedschaft. Ein Impressum-Muster für Gewerbetreibende passt dann schlicht nicht. Der Generator erkennt diesen Fall an deinen Antworten und erklärt, welche Angaben stattdessen gelten. Land- und Forstwirte geben ihre Landwirtschaftskammer an, alle neun sind als Vorschlagsliste hinterlegt.
Für Webshops gelten die strengsten Regeln: Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz verlangt Telefonnummer und E-Mail-Adresse, das Kontaktformular-Privileg von oben gilt hier nicht. Und das Impressum allein macht einen Webshop noch nicht vollständig: Daneben können Informationspflichten zu Preisen, Versandkosten, Rücktrittsrecht, Gewährleistung, Bestellvorgang und Barrierefreiheit gelten. Der Generator fragt deshalb aktiv, ob du online an Private verkaufst, und passt Pflichtfelder und Hinweise an.
Bei einer GmbH & Co KG verlangt § 14 UGB nicht nur die Angaben der KG, sondern auch Firma, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht der Komplementär-GmbH. Genau diese zweite Hälfte fehlt in den allermeisten generierten Impressen. Unser Generator erkennt die GmbH & Co KG automatisch am Firmenwortlaut, blendet einen eigenen Pflichtblock „Komplementärin” mit einer zweiten Firmenbuch-Suche ein und lässt den Vollständigkeits-Check anschlagen, solange die Angaben fehlen.
Eine AG muss bei der großen Offenlegung ihre Organe nennen: den Vorstand und den Aufsichtsrat (§ 25 Abs 2 MedienG). Der Generator erkennt die AG automatisch, macht Vorstand und Aufsichtsrat zu Pflichtfeldern und beschriftet die Felder korrekt mit „Vorstand” statt „Geschäftsführung”. Die GesbR wiederum ist nicht rechtsfähig, Medieninhaber sind deshalb alle Gesellschafter persönlich, und genau so müssen sie auch im Impressum stehen. Eine gemeinsame Bezeichnung wie „ARGE Mustergasse” ist erlaubt, ersetzt die Namen aber nicht. Der Generator hat für die GesbR einen eigenen Betreiber-Typ und funktioniert auch mit der GISA-Suche (gesucht wird nach dem Gesellschafter, auf den das Gewerbe läuft).
Für rein private Websites ohne wirtschaftliche Zwecke reicht nach § 25 Abs 5 MedienG die kleine Offenlegung, und die verlangt nur Name und Wohnort, keine Straße und keine Hausnummer. Ein echtes Datenschutz-Plus für Blogger, das kaum ein Generator kennt: Die meisten verlangen stur die volle Adresse und veröffentlichen damit unnötig private Daten. Unser Generator sagt dir ausdrücklich, dass „Max Mustermann, Wien” genügt.
Ehrlichkeit gehört für uns dazu: Ein paar seltene Konstellationen bildet der Generator (noch) nicht vollständig ab. Eine Freiberufler-Gesellschaft im Firmenbuch (etwa eine Steuerberatungs- oder Rechtsanwalts-GmbH) braucht neben den Firmenbuch-Angaben auch Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht, diese Zeilen ergänzt du derzeit selbst im fertigen Text. Dasselbe gilt für die Kombination aus freiem Beruf und zusätzlichem Gewerbe (häufig bei Gesundheitsberufen, etwa Physiotherapie plus gewerbliche Massage), für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen (§ 14 UGB verlangt zusätzlich das ausländische Register samt Nummer) und für Körperschaften öffentlichen Rechts wie Gemeinden. In diesen Fällen liefert dir der Generator eine solide Basis, für die Vollständigkeit lässt du das Ergebnis am besten kurz anwaltlich prüfen.
Praktisch jede Website mit Österreich-Bezug braucht ein Impressum beziehungsweise eine Offenlegung. Für Unternehmen gilt die Informationspflicht nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), und zwar unabhängig davon, ob du online etwas verkaufst: Schon eine reine Visitenkarten-Website eines Tischlers in Linz ist ein „Dienst der Informationsgesellschaft”. Daneben gilt für jede Website, auch für private, die Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz (MedienG). Die Frage ist in Österreich also nicht, ob du ein Impressum brauchst, sondern nur, wie umfangreich es sein muss.
Häufiger Irrtum
„Ich verkaufe nichts online, also brauche ich kein Impressum.” Das hören wir oft, und es stimmt nicht. Die Impressumspflicht nach § 5 ECG knüpft nicht an einen Webshop an, sondern daran, dass du als Unternehmer im Internet auftrittst. Und die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG gilt sogar für Websites ganz ohne Unternehmen dahinter.
Ob du die kleine oder die große Offenlegung brauchst, entscheidet sich an einer Frage: Gehen deine Inhalte über die Darstellung deines persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation deines Unternehmens hinaus und sind sie geeignet, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen? Wenn ja, gilt die große Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG (amtlich erklärt auf dem Unternehmensserviceportal). Und das passiert schneller, als viele denken: Schon ein Ratgeber-Blog, Branchenkommentare oder News-Beiträge auf der Firmenwebsite können reichen. Unser Generator fragt diese Frage deshalb aktiv ab und passt die Offenlegung automatisch an, statt allen dasselbe Muster hinzustellen.
Kleine Offenlegung (reine Firmen-Website)
Große Offenlegung (meinungsbildende Inhalte)
Bei den Beteiligungsverhältnissen versteckt sich eine Feinheit, die kaum jemand kennt: Seit einer Novelle des Mediengesetzes im Jahr 2012 sind sämtliche direkte und indirekte Beteiligungen offenzulegen, und zwar für jede Stufe. Steht also eine Holding hinter deiner GmbH, gehören auch deren Eigentümer ins Impressum. In vielen Vorlagen geistert noch die alte 25-%-Schwelle aus der Fassung vor 2012 herum, die gibt es im geltenden § 25 MedienG aber nicht mehr.
Und noch etwas, das viele überrascht: Ein Newsletter, der mindestens vier Mal im Jahr erscheint, ist ein eigenes wiederkehrendes elektronisches Medium. Jede Ausgabe braucht deshalb direkt im Newsletter Name und Anschrift von Medieninhaber und Herausgeber (§ 24 MedienG), die Offenlegung nach § 25 darfst du dagegen per Link auf deine Website erfüllen. Details dazu hat die WKO in einem eigenen Merkblatt zusammengefasst, und unser Generator fragt dich danach und liefert den passenden Hinweis gleich mit.
Das beste Impressum nützt nichts, wenn es niemand findet. Das Gesetz verlangt, dass die Angaben ständig, leicht und unmittelbar zugänglich sind. In der Praxis heißt das: ein klar beschrifteter Link „Impressum” im Footer, erreichbar mit einem Klick von jeder Seite deiner Website. Verstecke es nicht hinter „Über uns” oder in einem Untermenü, und lade es nicht als PDF hoch.
Spannend für alle, die es genau nehmen: Der OGH hat in der Entscheidung 4 Ob 211/13b klargestellt, dass es auf den Einzelfall ankommt: Entscheidend ist, dass Besucher die Angaben ständig, leicht und unmittelbar erlangen können, sogar gebräuchliche Abkürzungen sind erlaubt. Eine Pflicht, die Seite exakt „Impressum” zu nennen, gibt es nicht. Der eindeutig beschriftete Footer-Link ist trotzdem die unstrittige Standardlösung, die auch die WKO empfiehlt, und es gibt keinen guten Grund, davon abzuweichen.
Der HTML-Export unseres Generators ist genau dafür gemacht: semantisch sauberes HTML mit korrekten Zwischenüberschriften, klickbaren tel:- und mailto:-Links und externen Links mit sicherem rel-Attribut. Das kannst du direkt in jedes CMS einfügen. Direkt beim Generator findest du außerdem verlinkte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für WordPress, Wix, Jimdo, Squarespace, Shopify und selbst programmierte Websites.
Die Impressumspflicht endet übrigens nicht bei der eigenen Website. Die WKO stellt klar, dass die Pflichten für jede Form von elektronischen Inhalten gelten, also auch für Social-Media-Profile und Apps. So löst du das auf den gängigen Plattformen:
Instagram, Facebook & LinkedIn
Geschäftlich genutzte Profile unterliegen denselben Informationspflichten. Die WKO sieht einen bloßen Link im Info-Bereich teilweise als nicht ausreichend an: Hinterlege die Pflichtangaben deshalb nach Möglichkeit direkt im vorgesehenen Impressums- oder Info-Bereich der Plattform und verlinke zusätzlich auf dein vollständiges Website-Impressum.
Etsy, willhaben & Marktplätze
Wer als Unternehmer über Marktplätze verkauft, ist dort genauso impressumspflichtig wie im eigenen Shop. Die meisten Plattformen haben dafür ein eigenes Feld in den Shop-Einstellungen, dort gehört dein vollständiges Impressum hinein.
YouTube-Kanal & Podcast
Ein geschäftlich betriebener Kanal ist ein abrufbares elektronisches Medium. Verlinke dein Impressum gut sichtbar in der Kanalinfo beziehungsweise in den Shownotes oder der Podcast-Beschreibung.
Newsletter & E-Mail
Ein regelmäßiger Newsletter braucht Name und Anschrift direkt in jeder Ausgabe plus einen Link zur Offenlegung. Und in geschäftlichen E-Mails gehören die Firmenbuch-Angaben nach § 14 UGB in die Signatur.
Wenn du deine Website gerade rechtlich auf Vordermann bringst, wirf bei der Gelegenheit auch einen Blick auf unseren kostenlosen Google Fonts Checker: Er zeigt dir in Sekunden, ob deine Website Schriften DSGVO-widrig von Google-Servern lädt, das zweite große Abmahnthema neben dem Impressum. Und weil die Angaben nach § 14 UGB auch auf Geschäftsbriefe gehören: Verschickst du deine Briefe im Fensterkuvert, zeigt dir unser Sichtfenster-Check für Brief-PDFs kostenlos, ob die Empfängeradresse wirklich im Sichtfenster landet.
Wer „Impressum Vorlage Österreich” sucht, findet unzählige Muster zum Kopieren. Unsere ehrliche Meinung dazu: Eine statische Vorlage ist die schlechteste Lösung, und zwar aus einem einfachen Grund: Es gibt nicht das eine Impressum. Ein e.U. mit Gewerbe braucht andere Angaben als eine GmbH mit Blog, ein Verein andere als ein Psychotherapeut. Eine Vorlage, die für alle passen soll, enthält zwangsläufig Absätze, die für dich nicht gelten, und lässt Angaben weg, die für dich Pflicht sind.
Dazu kommt das Aktualitäts-Problem: Kopierte Muster altern unbemerkt. Die typischen Fossile sind der tote ODR-Link (dazu unten mehr), die abgeschaffte 25-%-Schwelle bei den Beteiligungen und pauschale Schlichtungsstellen-Absätze. Und die vielen deutschen Vorlagen mit „Angaben gemäß § 5 TMG” passen für Österreich von vornherein nicht, das gilt sogar für manchen Generator mit .at-Adresse, der im Kleingedruckten deutsche Paragrafen zitiert. Seriös sind die Muster der WKO, aber auch dort musst du selbst wissen, welche Bausteine für deine Rechtsform gelten.
Ein Wort noch zu „kostenlos”: Bei etlichen Gratis-Generatoren ist der Preis versteckt. Die einen erlauben die kostenlose Nutzung nur, solange du ihren Werbelink im Impressum stehen lässt (die werbefreie White-Label-Variante kostet dann ein Monats-Abo oder einmalig einen dreistelligen Betrag, und oft darfst du den Text erst in der Bezahlversion überhaupt bearbeiten), die anderen rücken das fertige Impressum erst gegen deine E-Mail-Adresse heraus. Unser Generator macht beides nicht: keine Anmeldung, keine Bezahl-Stufe, und du darfst den Text frei bearbeiten. Das Impressum gehört dir.
Damit du jeden Anbieter selbst einordnen kannst (unseren eingeschlossen), hier die Kriterien, an denen sich aus unserer Sicht ein guter Impressum-Generator für Österreich erkennen lässt:
Daran erkennst du einen guten Generator
Warnsignale
Genau deshalb haben wir den Generator gebaut: Er ist im Ergebnis deine persönliche Vorlage, zusammengestellt aus den Rechtsgrundlagen, die wirklich auf dich zutreffen, mit deinen amtlichen Registerdaten befüllt und auf dem Stand der aktuellen Rechtslage. Wenn du lieber mit einer Datei arbeitest: Der Word-Download liefert dir das fertige Impressum als sauber formatiertes Dokument, das du ablegen, weitergeben oder in dein CMS übernehmen kannst. Der Generator wartet oben auf dieser Seite auf dich.
Die Strafrahmen sind empfindlich: Verstöße gegen die Informationspflicht nach § 5 ECG sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis 3.000 € (§ 26 ECG), Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können bis 20.000 € kosten (§ 27 MedienG). Fehlende Firmenbuch-Angaben nach § 14 UGB kann das Firmenbuchgericht mit Zwangsstrafen bis 3.600 € durchsetzen, und zwar wiederholt, bis die Angaben stimmen. Dazu kommt ein zweites Risiko, das oft unterschätzt wird: Mitbewerber können ein fehlendes Impressum als Wettbewerbsverstoß abmahnen und auf Unterlassung klagen.
Wie heiß wird die Suppe gegessen? Unsere ehrliche Einschätzung: Behörden klopfen selten von sich aus an, die typischen Auslöser sind Streitigkeiten, verärgerte Kunden oder eben Mitbewerber. Dass der Weg über das Wettbewerbsrecht kein theoretisches Risiko ist, zeigt die Rechtsprechung: Die zentrale OGH-Entscheidung zur Auffindbarkeit von Impressums-Angaben (siehe oben) war genau so ein Prozess, ein Mitbewerber klagte wegen § 5-ECG-Verstößen. Panik ist also nicht angebracht, Nachlässigkeit aber auch nicht, denn der Aufwand für ein korrektes Impressum liegt mit dem richtigen Werkzeug bei etwa zehn Minuten. Ein Risiko, das sich für null Euro Ersparnis schlicht nicht auszahlt.
Unsere ehrliche Meinung
Das größere Risiko eines schlampigen Impressums ist aus unserer Sicht gar nicht die Strafe, sondern der Vertrauensverlust. Kunden, Banken und Geschäftspartner werfen vor einer Zusammenarbeit einen Blick ins Impressum. Wenn dort eine deutsche „Anbieterkennzeichnung” mit Verweis auf den MDR-Rundfunkstaatsvertrag steht (alles schon gesehen), wirkt das ungefähr so professionell wie eine Visitenkarte mit Tippfehler im eigenen Namen.
Ein Impressum ist kein Einmal-Projekt, die Rechtslage bewegt sich. Unser Generator hat dafür einen eigenen „Gut zu wissen”-Block, der genau die Punkte abdeckt, die derzeit auf unzähligen österreichischen Websites falsch sind:
Der prominenteste Fall ist der ODR-Link: Jahrelang war der Link zur EU-Streitbeilegungsplattform für Online-Händler Pflicht. Die EU hat die Plattform aber mit der Verordnung (EU) 2024/3228 abgeschafft, seit 20. März 2025 nahm sie keine neuen Beschwerden mehr an, am 20. Juli 2025 wurde sie endgültig abgeschaltet. Viele Generatoren bauen den Link trotzdem munter weiter ein, und auf unzähligen Websites verweist das Impressum auf eine Plattform, die es nicht mehr gibt. Unser Generator lässt ihn bewusst weg und erklärt dir auch, warum.
Achtung, toter Link im Impressum
Wenn dein Impressum noch auf ec.europa.eu/consumers/odr verlinkt, entferne den Absatz. Die WKO empfiehlt ausdrücklich, Hinweise auf die eingestellte Plattform zu löschen, ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Beschwerdestelle kann als irreführend gewertet werden. Nebenbei zeigt der tote Link jedem Besucher, dass dein Impressum lange niemand angeschaut hat.
Ähnlich beim Hinweis auf die Verbraucherstreitbeilegung: Der gehört nur ins Impressum, wenn du tatsächlich verpflichtet bist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, oder dich freiwillig dazu bekannt hast. Viele Muster streuen den Absatz pauschal in jedes Impressum, das ist Boilerplate ohne Grundlage.
Seit 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Wer damit erfasste Dienstleistungen wie einen Webshop für Verbraucher anbietet, muss seither Informationen über die Barrierefreiheit seiner Dienstleistung veröffentlichen, mit einer Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die Strafrahmen reichen hier bis 80.000 €, also deutlich über alles, was beim Impressum droht. Unser Generator erinnert dich beim Thema Impressum daran. Ob deine Website die Anforderungen erfüllt, siehst du in Minuten mit unserem kostenlosen Barrierefreiheit-Check, und ob du überhaupt betroffen bist, klärt unser Artikel „Barrierefreiheitsgesetz: Wer ist betroffen?”.
Ein Klassiker zum Schluss: Die Pflichtangaben nach § 14 UGB gelten auch für Geschäfts-E-Mails, Angebote und Rechnungen, nicht nur für die Website. Ein Blick in die eigene E-Mail-Signatur zahlt sich also aus, dort gehören dieselben Firmenbuch-Angaben hinein wie ins Impressum.
Das hängt davon ab, ob du im Firmenbuch stehst. Ein eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.) gibt Firma samt Rechtsformzusatz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht an, ein nicht eingetragenes stattdessen Name und Standort der Gewerbeberechtigung nach § 63 GewO.
Dazu kommen für beide: ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse plus ein zweiter Kontaktweg, bei Gewerbetreibenden Gewerbebehörde und WKO-Mitgliedschaft samt Hinweis auf die Gewerbeordnung, UID-Nummer nur, sofern vorhanden. Für die Offenlegung nach § 25 MedienG reichen bei einer reinen Firmen-Website Name, Unternehmensgegenstand und Sitz. Unser Generator hat für beide Varianten einen eigenen Betreiber-Typ.
Meistens nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuer-Befreiung für Unternehmen unter 55.000 € Jahresumsatz, und wer sie nutzt, hat in der Regel gar keine UID-Nummer. Dann entfällt die Angabe im Impressum ersatzlos, § 5 ECG verlangt die UID ausdrücklich nur, „sofern vorhanden".
Wichtig: „Kleinunternehmer" ist keine Rechtsform, sondern eine steuerliche Einstufung. Alle übrigen Impressumspflichten gelten unverändert. Hast du dir freiwillig eine UID geben lassen (etwa für EU-Einkäufe), gehört sie auch ins Impressum, unser Generator prüft sie dann live gegen das EU-Register VIES.
Firmenwortlaut exakt laut Firmenbuch samt Rechtsform, Sitz und ladungsfähige Anschrift, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer, E-Mail plus ein zweiter Kontaktweg, bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbebehörde und WKO-Mitgliedschaft samt anwendbarer Rechtsvorschriften.
Die Geschäftsführung ist, anders als in Deutschland, nur bei der großen Offenlegung verpflichtend, also wenn die Website meinungsbildende Inhalte hat. Wir empfehlen die Angabe trotzdem immer, sie schafft Vertrauen. Bei der großen Offenlegung kommen zusätzlich Blattlinie und sämtliche Beteiligungsverhältnisse dazu, inklusive der Eigentümer einer allfälligen Holding.
Ein Verein gibt seinen Namen laut Statuten, den Sitz, den Vereinszweck, die ZVR-Zahl aus dem Zentralen Vereinsregister, die vertretungsbefugten Organe (etwa Obmann und Vorstand) sowie die zuständige Vereinsbehörde an, dazu E-Mail und einen zweiten Kontaktweg.
Betreibt der Verein meinungsbildende Inhalte, etwa einen Blog zu gesellschaftlichen Themen, gilt die große Offenlegung mit Blattlinie. Deine ZVR-Zahl findest du kostenlos über die Vereinsregisterabfrage des Innenministeriums, unser Generator verlinkt sie direkt beim passenden Feld.
Ja. Für Webshops verlangt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz Telefonnummer und E-Mail-Adresse, das Kontaktformular-Privileg gilt hier nicht. Dazu kommen Informationspflichten außerhalb des Impressums: Preise inklusive Steuern, Versandkosten, Rücktrittsrecht, Gewährleistung und ein klar gekennzeichneter Bestell-Button.
Seit Juni 2025 kann außerdem das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) greifen, mit Informationspflichten zur Barrierefreiheit der Dienstleistung und Strafrahmen bis 80.000 €. Das Impressum ist beim Webshop also nur der Anfang, unser Generator fragt den Online-Verkauf an Private deshalb aktiv ab und passt die Pflichtfelder an.
Das Impressum im engeren Sinn ist die Informationspflicht nach § 5 E-Commerce-Gesetz und trifft Unternehmen, die im Internet auftreten. Die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz gilt dagegen für jede Website, auch für private, und verlangt je nach Inhalt mehr oder weniger Angaben.
In der Praxis werden beide Pflichten in einem gemeinsamen Text auf einer Seite namens „Impressum" erfüllt, das Mediengesetz erlaubt diese Kombination in § 25 Abs 1 sogar ausdrücklich. Genau das macht auch unser Impressum-Generator: Er kombiniert alle für dich zutreffenden Rechtsgrundlagen und zeigt bei jedem Absatz, welche Pflicht er erfüllt.
Die Blattlinie ist die „Erklärung über die grundlegende Richtung" eines Mediums nach § 25 Abs 4 Mediengesetz. Sie ist nur bei der großen Offenlegung Pflicht, also wenn deine Website meinungsbildende Inhalte hat, etwa einen Ratgeber-Blog oder Branchenkommentare.
Ein bis zwei ehrliche Sätze genügen, zum Beispiel: „Information über Produkte, Dienstleistungen und Neuigkeiten des Unternehmens sowie Fachbeiträge rund um Thema X." Unser Generator blendet das Blattlinie-Feld automatisch ein, sobald du die Frage nach meinungsbildenden Inhalten mit Ja beantwortest, und liefert eine passende Formulierungshilfe.
Ganz ohne geht es praktisch nie. Selbst rein private Websites und Blogs unterliegen der Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz, allerdings nur in der Minimal-Variante mit Name und Wohnort, zum Beispiel „Maria Musterfrau, Innsbruck". Straße und Hausnummer musst du als Privatperson nicht veröffentlichen.
Sobald die Website wirtschaftlichen Zwecken dient, du also Werbung schaltest, bezahlte Kooperationen eingehst oder etwas verkaufst, gelten zusätzlich die vollen Informationspflichten nach § 5 E-Commerce-Gesetz. Die richtige Frage ist in Österreich deshalb nicht, ob du ein Impressum brauchst, sondern wie umfangreich es sein muss. Genau das klärt unser Generator mit ein paar einfachen Fragen.
Als Privatperson mit reiner Hobby-Website: nein, Name und Wohnort genügen, also etwa nur „Wien" ohne Straße. Als Unternehmer sieht es anders aus: § 5 E-Commerce-Gesetz verlangt eine vollständige, zustellfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. „Adresse auf Anfrage", ein Postfach oder nur eine E-Mail-Adresse genügen nicht.
Wenn du von zu Hause aus arbeitest, ist das in der Regel deine Wohnadresse. Wer sie nicht auf der Website haben will, hat zwei saubere Wege: ein Büro oder Coworking-Space, der tatsächlich dein Standort ist, oder ein anwaltlicher Impressum-Service mit zustellfähiger c/o-Adresse samt Postweiterleitung.
Für die meisten Websites nicht. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Telefonnummer nicht zwingend ist. Pflicht sind die E-Mail-Adresse und daneben ein zweiter Weg für schnelle, unmittelbare Kommunikation, das kann auch ein Kontaktformular sein, das rasch beantwortet wird.
Eine wichtige Ausnahme gibt es aber: Wer einen Webshop für Verbraucher betreibt, muss nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ohnehin Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Und aus unserer Erfahrung ist die Telefonnummer generell eine Überlegung wert: Gerade lokale Kunden, etwa für einen Installateur in Wien, greifen lieber zum Hörer, als ein Formular auszufüllen.
Ja, sobald du das Profil geschäftlich nutzt. Ein Business-Profil auf Instagram, eine Facebook-Seite deines Betriebs oder ein LinkedIn-Unternehmensprofil unterliegen denselben Informationspflichten wie deine Website.
Zur Umsetzung vertritt die WKO eine strenge Auffassung: Ein bloßer Link im Info-Feld sei teilweise nicht ausreichend. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die Pflichtangaben direkt im vorgesehenen Impressums- oder Info-Bereich der Plattform hinterlegst und zusätzlich auf das vollständige Impressum deiner Website verlinkst. Unser Generator verlinkt dir die passenden Einbau-Anleitungen für die gängigen Plattformen.
Ein Generator kann dir ein Impressum erstellen, das auf deinen Angaben und den österreichischen Rechtsgrundlagen basiert. Eine Garantie individueller Rechtssicherheit kann dir aber kein Generator geben, insbesondere nicht bei Auslandsbezug, komplexen Beteiligungsverhältnissen oder besonderen Berufsregeln. In solchen Fällen lass das Ergebnis anwaltlich prüfen.
Worauf du achten solltest: dass der Generator die österreichische Rechtslage abbildet (Vorsicht bei deutschen Anbietern, die DDG oder TMG zitieren), deine Situation konkret abfragt und die Vollständigkeit pro Gesetz prüft. Genau so arbeitet unser Generator, inklusive Sonderfällen wie der GmbH & Co KG.
Nein, davon raten wir dringend ab. Deutschland und Österreich haben völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen: In Deutschland gelten § 5 DDG und § 18 MStV, in Österreich § 5 ECG und § 25 MedienG. Ein deutsches Muster zitiert Gesetze, die es in Österreich gar nicht gibt, und lässt österreichische Pflichtangaben wie Gewerbebehörde, WKO-Mitgliedschaft oder Firmenbuchgericht weg.
Da die meisten großen Impressum-Generatoren aus Deutschland kommen, ist das ein häufiger Fehler auf österreichischen Websites. Verwende einen Generator, der für die österreichische Rechtslage gebaut wurde, wie unseren auf dieser Seite.
Verstöße gegen die Informationspflicht nach § 5 E-Commerce-Gesetz können mit Verwaltungsstrafen bis 3.000 € geahndet werden, Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz sogar bis 20.000 €.
In der Praxis kommen Strafen meist nicht von Amts wegen, sondern durch Anzeigen von Mitbewerbern oder verärgerten Kunden ins Rollen. Dazu kommt das Abmahnrisiko über das Wettbewerbsrecht. Da ein korrektes Impressum mit unserem Generator etwa zehn Minuten dauert und nichts kostet, zahlt sich das Risiko schlicht nicht aus.
Immer dann, wenn sich eine Pflichtangabe ändert: Umzug, neue Rechtsform, neue Geschäftsführung oder Gesellschafter, neue UID-Nummer, Wechsel der Gewerbebehörde durch Standortverlegung. Das Impressum muss dauerhaft aktuell sein, eine veraltete Angabe ist rechtlich einer fehlenden gleichzusetzen.
Dazu ändert sich auch die Rechtslage selbst, zuletzt etwa das Ende der EU-Streitbeilegungsplattform im Juli 2025 und das Barrierefreiheitsgesetz. Unsere Empfehlung: Wirf einmal im Jahr einen kurzen Blick auf dein Impressum, mit dem Vollständigkeits-Check unseres Generators dauert das nur ein paar Minuten.
Verpflichtend ist es nicht, das Gesetz schreibt keine Sprache vor. Wenn deine Website aber eine englische Version hat, wirkt es unprofessionell und verwirrend, wenn ausgerechnet die rechtlichen Angaben nur auf Deutsch existieren. Die gängige englische Bezeichnung ist übrigens „Legal Notice", das oft gesehene „Imprint" ist ein falscher Freund, den englische Muttersprachler kaum kennen.
Unser Impressum-Generator erstellt dir auf Knopfdruck eine vollständige englische Legal Notice, inklusive erklärender Zusätze für internationale Leser, etwa dass eine GmbH eine „Austrian limited liability company" ist und was die GISA-Zahl bedeutet.
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