Wir verwenden Cookies und Dienste von Drittanbietern, um dein Browser-Erlebnis zu verbessern. Dafür nutzen wir Microsoft Clarity und Google Analytics. Indem du auf "Alle akzeptieren" klickst, stimmst du der Verwendung dieser Dienste zu.
Einwilligungspräferenzen anpassen
Wir verwenden Cookies, um dir eine effiziente Navigation zu ermöglichen und bestimmte Funktionen auszuführen. Detaillierte Informationen zu allen Cookies und Diensten findest du in der detailierten Auflistung unten.
Diese Cookies werden ausschließlich mit deiner vorherigen Zustimmung in deinem Browser gespeichert.
Technisch notwendige Cookies
Immer aktiv
Notwendige Cookies sind erforderlich, um die grundlegenden Funktionen dieser Website zu ermöglichen. Diese Cookies speichern keine persönlich identifizierbaren Daten.
Microsoft Clarity
Wir möchten unsere Website und unser Auftreten verbessern, indem wir Microsoft Clarity einsetzen, um zu sehen, wie du unsere Website nutzt. Mit der Zustimmung erklärst du dich damit einverstanden, dass wir und Microsoft diese Daten erfassen, speichern und zu diesem Zweck verwenden. Weitere Informationen dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung sowie in der Datenschutzerklärung von Microsoft.
Google Analytics
Um unsere Website gezielt zu verbessern, setzen wir Google Analytics ein. So können wir nachvollziehen, wie unsere Inhalte genutzt werden, aus welchen Quellen der Besuch erfolgt und welche Zielgruppen wir erreichen. Mit deiner Zustimmung erklärst du dich damit einverstanden, dass wir und Google diese Daten zu Analysezwecken speichern und auswerten. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung sowie in der Datenschutzerklärung von Google.
Erstelle die Datenschutzerklärung für deine österreichische Website kostenlos und ohne Anmeldung, abgestimmt auf DSGVO, DSG und TKG 2021. Auf Wunsch scannt der Generator deine Website, erkennt eingesetzte Dienste wie Google Analytics, YouTube oder den Meta Pixel automatisch und übernimmt deine Betreiberdaten aus dem Impressum. Das Ergebnis exportierst du als Text, HTML oder Word, auf Knopfdruck auch als englische Version. Er passt für Firmenwebsites, Blogs, Vereine, Praxen und Buchungsseiten.
Die Website, für die die Datenschutzerklärung gilt. Sie wird im Geltungsbereich genannt und ist die Basis für den automatischen Scan.Die Website, für die die Datenschutzerklärung gilt. Sie wird im Geltungsbereich genannt und ist die Basis für den automatischen Scan.
Tipparbeit sparen: Wir rufen deine Website automatisiert auf und erkennen, welche Dienste sie lädt. Zusätzlich lesen wir dein Impressum, übernehmen deine Kontaktdaten und gleichen sie mit dem Firmenbuch, dem GISA bzw. dem EU-UID-Register ab.
* Der Generator ist eine sorgfältig gepflegte Hilfe für den Regelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit deiner Angaben, die vollständige Auswahl der tatsächlich eingesetzten Dienste und die abschließende Kontrolle der Erklärung bist du selbst verantwortlich. Die Erklärung gilt nur für deine Website, nicht für Online-Shops oder sonstige Datenverarbeitungen. Bitte beachte auch unsere Datenschutzerklärung.
Seite teilen
Auf Facebook teilen
Auf LinkedIn teilen
Link kopieren
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen: So funktioniert der Generator
Du brauchst keine juristischen Vorkenntnisse, in wenigen Minuten hast du eine fertige Datenschutzerklärung für Website, Blog, Verein oder Praxis-Homepage.
Website scannen: Adresse eingeben, der Generator öffnet deine Startseite, Kontakt- und Buchungsseite wie ein echter Browser, klickt das Cookie-Banner weg und schaut, welche Dienste danach laden und welche Cookies gesetzt werden. Erkannte Dienste, dein Hosting-Anbieter und deine Betreiberdaten aus dem Impressum sind danach schon ausgefüllt.
Ein paar Ja/Nein-Fragen: Cookie-Banner vorhanden? Kontaktformular, Newsletter, Bestätigungs-Mail bei der Anmeldung, Bewerbungen, Datenschutzbeauftragter? Dazu wählst du aus der Dienste-Liste, was der Scan nicht sehen konnte, etwa Tools im Login-Bereich.
Vollständigkeit prüfen und exportieren: Eine Checkliste zeigt dir pro Gesetz, was noch fehlt. Ist alles grün, kopierst du Text oder HTML oder lädst die Word-Datei herunter, auf Wunsch auch die englische Privacy Policy.
Was diesen Datenschutzerklärung-Generator anders macht
Die meisten Datenschutz-Generatoren sind lange Klick-Listen mit Textbausteinen. Du hakst an, was du zu haben glaubst, und hoffst, nichts vergessen zu haben. Unserer schaut selbst nach.
Automatischer Website-Scan
Ein echter Browser öffnet deine Website, akzeptiert das Cookie-Banner und merkt sich jede Verbindung zu fremden Servern und jedes gesetzte Cookie. Über 60 Dienste aus 13 Kategorien erkennt er so automatisch, dazu deinen Hosting-Anbieter.
Warnt vor Diensten ohne Einwilligung
Lädt Google Analytics oder der Meta Pixel schon, bevor jemand auf "Akzeptieren" geklickt hat, siehst du das sofort. Das ist der häufigste Cookie-Verstoß in Österreich, und eine Vorlage übersieht ihn zwangsläufig, weil sie deine Website nie gesehen hat.
Österreichisches Recht, nicht deutsches
Cookies nach dem österreichischen Telekommunikationsgesetz statt nach deutschem TTDSG, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde in Wien statt bei einem Landesbeauftragten.
Live-Vollständigkeits-Check
Eine Checkliste pro Gesetz zeigt, was fehlt, jede fehlende Angabe springt per Klick ins richtige Feld. Dazu Hinweise, wo der Text allein nicht reicht, etwa wenn das Banner fehlt, Google Fonts extern laden, die Newsletter-Anmeldung ohne Bestätigungs-Mail läuft oder der KI-Hinweis im Chatbot fehlt.
Text, HTML, Word & Englisch
Text kopieren, fertiges HTML für deine Website kopieren oder als Word-Datei herunterladen. Die englische Privacy Policy gibt es auf Knopfdruck, mit übersetzten Anbieter-Angaben und Gesetzesbezeichnungen.
Ohne Anmeldung, ohne Haken
Keine E-Mail-Adresse, kein Konto, keine Bezahl-Stufe und kein Abo. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser, die fertige Erklärung gehört dir und du darfst sie frei bearbeiten.
Wir haben den Generator gebaut, weil uns bei der Übernahme bestehender Websites immer wieder dasselbe auffällt. Die Datenschutzerklärung beschreibt eine andere Website als die, die tatsächlich online ist. Da steht ein Absatz über Google Analytics, obwohl längst Matomo läuft, der Meta Pixel fehlt, dafür wird ein Newsletter erklärt, den es nie gab. Kein Besucher liest das, aber ein Mitbewerber, ein verärgerter Kunde oder die Datenschutzbehörde schon.
Was muss in eine Datenschutzerklärung in Österreich?
Diese Angaben gehören nach Art. 13 DSGVO in jede Datenschutzerklärung einer österreichischen Website:
Wer verantwortlich ist: Name und Kontaktdaten, in der Regel wie im Impressum
Welche Daten du wozu verarbeitest und auf welcher Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse oder gesetzliche Pflicht)
Bei berechtigtem Interesse: welches Interesse das ist
Wer die Daten sonst noch bekommt: Hosting-Anbieter, Analyse-Tool, Newsletter-Dienst, Buchungssystem
Ob Daten außerhalb der EU landen (vor allem in den USA) und auf welcher Grundlage
Wie lange du die Daten speicherst oder nach welchen Kriterien du das entscheidest
Welche Rechte Besucher haben: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch
Dass eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, und das Widerspruchsrecht deutlich hervorgehoben
Dass man sich bei der Datenschutzbehörde beschweren kann
Ob ein Computer automatisch Entscheidungen über Besucher trifft, etwa eine Bonitätsprüfung
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (nur, wenn du einen brauchst)
Dazu kommen je nach Website eigene Abschnitte für Hosting und Server-Logfiles, Cookies, Kontaktformular, Newsletter, Bewerbungen und jeden einzelnen eingebundenen Dienst. Genau so ist unser Generator aufgebaut, mit allgemeinen Blöcken, die jede Website braucht, plus einem Block pro Dienst mit Zweck, Daten, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Datentransfer.
Ein Punkt wird dabei gern übersehen. Art. 12 DSGVO verlangt, dass all das “in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache” steht. Eine Datenschutzerklärung, die nur Juristen verstehen, verfehlt also schon die erste Anforderung. Deshalb formuliert der Generator bewusst in kurzen Sätzen und hängt die Paragrafen nur als Beleg an.
Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Personenbezogene Daten
Alles, was sich einer Person zuordnen lässt, also Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und auch die IP-Adresse deines Besuchers. Dass die IP-Adresse dazuzählt, hat der Europäische Gerichtshof 2016 entschieden (Rechtssache Breyer). Darum verarbeitet jede Website personenbezogene Daten, auch ohne Kontaktformular.
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Verantwortlicher bist du, weil du entscheidest, was auf deiner Website passiert. Auftragsverarbeiter sind Dienstleister, die Daten nur in deinem Auftrag verarbeiten, etwa dein Hoster oder dein Newsletter-Tool. Mit ihnen brauchst du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den die großen Anbieter fertig in ihren AGB mitliefern.
Rechtsgrundlage
Jede Verarbeitung braucht einen der Gründe aus Art. 6 DSGVO. Auf Websites sind es praktisch immer Einwilligung (Cookie-Banner, Newsletter), Vertrag (Terminbuchung, Anfrage) oder berechtigtes Interesse (Hosting, Sicherheit). Der Generator wählt pro Dienst die passende aus und begründet sie.
Drittland
Jedes Land außerhalb der EU und des EWR. Für Websites heißt das fast immer die USA, weil Google, Meta, Microsoft und die meisten Tools dort sitzen. Daten dürfen dorthin, wenn der Anbieter unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist oder Standardvertragsklauseln unterschrieben hat. Der Generator weiß das für jeden Anbieter im Katalog.
Welche Blöcke deine Erklärung braucht, hängt davon ab, was deine Website tatsächlich tut. Genau daran scheitern Vorlagen, und genau hier setzt der Scan an. Er zeigt dir nach jeder Antwort, welcher Absatz dazukommt, und die Vorschau aktualisiert sich live. Die offiziellen Informationspflichten hat die WKO übersichtlich zusammengefasst, falls du die Grundlage nachlesen willst.
Wer braucht eine Datenschutzerklärung?
Praktisch jede Website. Sobald ein Server deine Seite ausliefert, schreibt er IP-Adresse, Uhrzeit und aufgerufene Seite in ein Protokoll, und die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum. Damit verarbeitest du Daten und musst darüber informieren, ganz ohne Cookies, Kontaktformular oder Analyse-Tool.
Firmenwebsite, EPU, Kleinunternehmer: immer, die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle.
Freie Berufe und Praxen: immer, und bei Online-Terminbuchung oder Kontaktformularen mit Gesundheitsbezug besonders sorgfältig, weil Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO streng geschützt sind.
Vereine: immer, auch ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Die DSGVO kennt keine Vereinsausnahme.
Webshops: immer, plus Abschnitte für Bestellung, Kundenkonto, Zahlungsdienstleister und Versand. Das deckt unser Generator bewusst nicht ab, ein Shop braucht mehr als ein paar Standardabsätze.
Private Websites und Blogs: fast immer. Die Ausnahme für “ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten” greift nur, wenn die Seite nicht öffentlich ist. Ein öffentlich erreichbarer Blog fällt nicht darunter.
Häufiger Irrtum
“Ich setze keine Cookies, also brauche ich keine Datenschutzerklärung.” Stimmt nicht. Die Erklärung hängt nicht an Cookies, sondern an der Verarbeitung personenbezogener Daten, und die beginnt beim ersten Seitenaufruf mit dem Server-Protokoll. Was du ohne Cookies und ohne einwilligungspflichtige Dienste tatsächlich sparst, ist das Cookie-Banner, und die Erklärung wird angenehm kurz.
Österreich statt Deutschland: Warum deutsche Muster nicht passen
Die großen Datenschutz-Generatoren kommen aus Deutschland, und das sieht man vielen österreichischen Datenschutzerklärungen an. Die DSGVO gilt zwar in beiden Ländern identisch, aber alles rundherum ist national geregelt, und dort gehen die Wege auseinander. Du musst die Paragrafen nicht auswendig können, es reicht zu wissen, dass sie bei uns anders heißen.
Thema
Deutschland
Österreich
Cookies und Tracking
§ 25 TTDSG (seit 2024 TDDDG)
§ 165 Abs. 3 TKG 2021
Nationales Datenschutzgesetz
BDSG
DSG
Aufsichtsbehörde
16 Landesbeauftragte plus Bundesbeauftragter
Datenschutzbehörde (DSB), Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Newsletter-Einwilligung
§ 7 UWG
§ 174 TKG 2021
Bewerberdaten
§ 26 BDSG, AGG
Art. 6 DSGVO, § 15 GlBG (Aufbewahrung 7 Monate)
Eine Datenschutzerklärung, die auf einer .at-Website das TTDSG zitiert oder zur Beschwerde an “die zuständige Landesdatenschutzbehörde” verweist, ist nicht automatisch ungültig. Aber sie zeigt jedem, der genau liest, dass der Text nicht für diese Website geschrieben wurde. Und im Ernstfall fehlt ausgerechnet die Information, die der Besucher braucht, nämlich an wen er sich in Österreich wenden kann.
Auf eine kleine Randnotiz sind wir als Österreicher ein bisschen stolz. Beim Datenschutz ist unser Land kein Mitläufer. Max Schrems aus Salzburg hat mit seinen Verfahren gegen Facebook gleich zwei EU-US-Datenabkommen gekippt (Safe Harbor 2015, Privacy Shield 2020), und die österreichische Datenschutzbehörde war im Jänner 2022 die erste Behörde Europas, die den Einsatz von Google Analytics auf einer Website (netdoktor.at) für rechtswidrig erklärte. Kaum jemand weiß außerdem, dass das Grundrecht auf Datenschutz in Österreich seit dem Datenschutzgesetz 1978 im Verfassungsrang steht (§ 1 DSG) und, anders als die meisten Grundrechte, auch zwischen Privaten gilt. Datenschutz war bei uns also Verfassungsrecht, 40 Jahre bevor die DSGVO kam. Wer in Österreich eine Website betreibt, hat damit eine der aufmerksamsten Behörden Europas vor der Tür.
Pflichten für das Cookie-Banner in Österreich
Ein Cookie-Banner brauchst du, sobald deine Website etwas auf dem Gerät des Besuchers speichert oder ausliest, das nicht technisch notwendig ist. Das ist bei Google Analytics, dem Meta Pixel, eingebetteten YouTube-Videos, Google Maps und den meisten Chat- und Buchungs-Widgets der Fall. Eine Website mit Hosting, Kontaktformular und lokal eingebundenen Schriften kommt dagegen ohne Banner aus.
Die Datenschutzbehörde formuliert in ihren FAQ zu Cookies drei Anforderungen, die ein Banner erfüllen muss, und alle drei werden laufend verletzt.
Nichts vor der Einwilligung. Nicht notwendige Cookies dürfen erst gesetzt werden, nachdem der Besucher zugestimmt hat. Genau das prüft unser Scan und markiert Dienste, die schon vorher laden.
Ablehnen so einfach wie Akzeptieren. Die Ablehnung gehört auf die erste Ebene und muss gleich auffällig sein wie die Zustimmung. Das Bundesverwaltungsgericht hat im April 2026 das Banner von ORF.at beanstandet, obwohl “Nur notwendige Cookies” dort schon auf der ersten Ebene stand. Gekippt ist es allein an der Optik, denn “Alle Cookies akzeptieren” war ein kräftiger blauer Button, die Ablehnung nur blaue Schrift auf Weiß. Farbe und Form sind also keine Geschmacksfrage.
Keine Vorauswahl. Angekreuzte Kästchen für Statistik oder Marketing sind unzulässig, der Besucher muss aktiv zustimmen.
Die Datenschutzbehörde prüft Cookie-Banner jetzt von Amts wegen
Im August 2026 hat die DSB angekündigt, Websites ohne konkreten Anlass auf Cookies ohne gültige Rechtsgrundlage zu überprüfen. Im Fokus stehen die Einwilligung vor dem Setzen, eine sichtbare Ablehnen-Option auf der ersten Ebene, ausgewogene Buttons und Transparenz in der Datenschutzerklärung. Betroffene Betreiber bekommen zuerst eine Sensibilisierungsmitteilung, danach folgen formelle Verfahren. Ein guter Zeitpunkt, Banner und Erklärung gemeinsam auf Stand zu bringen.
Unsere Meinung zum Banner ist schnell erzählt. Das beste Cookie-Banner ist keines. Wir bauen Websites so, dass sie standardmäßig ohne einwilligungspflichtige Dienste auskommen, Schriften lokal, Karten als statisches Bild mit Link, Videos erst nach Klick. Das spart Besuchern den Klick, der Website die Ladezeit und dir das Risiko. Wie viel Geschwindigkeit das bringt, haben wir im Artikel “Wie DSGVO deine Website schneller macht” nachgemessen. Und wenn ein Analyse-Tool sein muss, tut es oft eine Lösung ohne Cookies, die kein Banner braucht.
Hol dir jetzt ein kostenloses Angebot für eine Website ohne Cookie-Banner
Wir bauen eure Website so, dass sie ohne einwilligungspflichtige Dienste auskommt und das Banner gar nicht erst braucht. Du bekommst unsere ehrliche Einschätzung und einen Fixpreis, ohne Zwang und zu 100% gratis.
Typische Fehler in Datenschutzerklärungen
Bei der Übernahme bestehender Websites lesen wir viele Datenschutzerklärungen, und ein paar Fehler kommen so regelmäßig vor, dass wir sie im Generator abfangen.
Die Erklärung beschreibt eine andere Website
Dienste werden erklärt, die längst nicht mehr laufen, und Dienste, die laufen, fehlen. Meist, weil die Erklärung beim Start aus einer Vorlage kam und seither niemand mehr hingeschaut hat. Der Scan vergleicht Wunsch und Wirklichkeit.
Tracker laden vor der Einwilligung
Das Banner ist da, aber Google Analytics oder der Meta Pixel starten trotzdem beim ersten Seitenaufruf. Die Erklärung behauptet dann etwas, das technisch nicht stimmt. Der Scan markiert solche Dienste mit einem Warnhinweis.
Google Fonts als "berechtigtes Interesse"
Schriften von Google-Servern übertragen die IP-Adresse in die USA, ohne dass der Besucher gefragt wird. Seit der Abmahnwelle 2022 ist das in Österreich ein bekanntes Risiko. Der Generator warnt und empfiehlt, Schriften lokal einzubinden, prüfen kannst du das mit unserem Google Fonts Checker.
Newsletter ohne Bestätigungs-Mail
Ohne Double-Opt-in, also ohne Klick auf einen Bestätigungslink, kannst du die Einwilligung nicht nachweisen. Die Erklärung kann das nicht reparieren, der Generator weist dich darauf hin, damit du die Anmeldung umstellst.
Dürfen USA Anbieter wie Google, Meta und Co. noch auf die Website?
Ja, mit der richtigen Grundlage. Seit Juli 2023 gilt das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF), ein Abkommen, mit dem die EU-Kommission den USA für zertifizierte Unternehmen ein ausreichendes Datenschutzniveau bescheinigt. Google, Meta, Microsoft, Mailchimp, Calendly, Vimeo und viele mehr stehen auf dieser Liste, Daten dürfen also zu ihnen wie innerhalb der EU. Für nicht zertifizierte Anbieter bleiben die Standardvertragsklauseln, ein Mustervertrag der EU-Kommission, zum Beispiel bei OpenAI. Der Generator prüft das pro Anbieter und schreibt den passenden Satz.
Wie stabil das ist? Die beiden Vorgänger-Abkommen Safe Harbor und Privacy Shield hat der Europäische Gerichtshof gekippt, beide Male auf Klage von Max Schrems. Gegen das DPF läuft ebenfalls ein Verfahren. Das Gericht der EU hat die Klage im September 2025 abgewiesen (Rechtssache T-553/23, Latombe), ein Rechtsmittel beim EuGH ist anhängig. Sollte das DPF fallen, müssen die USA-Sätze in sehr vielen Erklärungen getauscht werden. Auch deshalb lohnt es sich, die Zahl der US-Dienste klein zu halten, etwa mit Matomo oder Plausible statt Google Analytics, lokal eingebundenen Schriften statt Google Fonts, Friendly Captcha statt reCAPTCHA und europäischem Hosting.
Generator oder Vorlage? Der Vergleich
Wer “Datenschutzerklärung Muster Österreich” sucht, findet fertige Texte zum Kopieren, deutsche Generatoren mit Abo-Stufen und Kanzleien, die Pakete ab einigen hundert Euro anbieten. Eine statische Vorlage ist aus unserer Sicht die schlechteste Option, weil sie deine Website nie gesehen hat. Sie enthält zwangsläufig Absätze, die für dich nicht gelten, und lässt weg, was du tatsächlich einsetzt.
Ein guter Generator kann
Österreichische Rechtsgrundlagen: TKG 2021, DSG und Datenschutzbehörde statt TTDSG, BDSG und Landesbeauftragten
Deine Website tatsächlich anschauen und Dienste erkennen, statt dir eine Liste mit 300 Kästchen vorzusetzen
Pro Dienst Anbieter, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und USA-Status aktuell halten (Data Privacy Framework statt Privacy Shield)
Export als Text, HTML oder Word, Englisch inklusive
Finger weg von
E-Mail-Zwang: die fertige Erklärung kommt nur als Download-Link ins Postfach
Bezahl-Stufen: Bearbeiten, Word-Export oder Aktualisierung gibt es erst im Abo
Deutsche Muster mit .at-Anstrich, erkennbar an TTDSG, BDSG oder Landesbeauftragten
Immer informiert bleiben
Jetzt anmelden und keine neuen Artikel mehr verpassen.
Welche Strafe droht bei einer fehlenden oder falschen Datenschutzerklärung?
Bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes ist der theoretische Rahmen der DSGVO für Verstöße gegen die Informationspflichten. Für ein KMU ist das nicht die realistische Größenordnung, aber der Rahmen gibt der Behörde viel Spielraum.
Geldbußen der Datenschutzbehörde: Laut Datenschutzbericht 2024 hat die DSB im Jahr 2024 62 Geldbußen mit insgesamt rund 1,68 Mio. € verhängt, dazu Verwarnungen und Anordnungen. Die einzelnen Bußen liegen meist im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Unterlassungsklage durch Mitbewerber: Eine fehlende Datenschutzerklärung kann als Wettbewerbsverstoß aufgegriffen werden, samt Anwaltskosten.
Schadenersatz durch Besucher: Die Google-Fonts-Welle 2022 hat gezeigt, wie das aussieht. Eine niederösterreichische Kanzlei verschickte über 33.000 Schreiben mit je 190 € Forderung, weil Websites Schriften ungefragt von Google-Servern luden. Die Gerichte stuften die Massenabmahnungen später als rechtsmissbräuchlich ein, der Verstoß selbst bleibt aber einer. Details dazu im Google Fonts Checker.
Wer Schadenersatz fürchtet, sollte ein Urteil kennen. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 ausgerechnet in einem österreichischen Fall klargestellt, dass es beim DSGVO-Schadenersatz keine Bagatellgrenze gibt, Betroffene aber einen tatsächlichen Schaden nachweisen müssen. Ärger allein reicht nicht, ein konkreter Nachteil schon.
Wie heiß wird die Suppe gegessen? Nach unserer Einschätzung klopft die Behörde bei kleinen Websites selten von sich aus an, die typischen Auslöser sind Beschwerden von Besuchern, Streit mit Kunden oder Ex-Mitarbeitern und Mitbewerber. Mit der angekündigten Cookie-Prüfung ändert sich das gerade ein Stück. Und anders als beim Impressum kann beim Datenschutz jeder Besucher mit wenigen Klicks kostenlos Beschwerde bei der DSB einlegen. Eine aktuelle Erklärung plus ein sauberes Banner kosten dich mit dem Generator eine halbe Stunde, das Verfahren kostet deutlich mehr.
Aktuelle Änderungen rund um die Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist kein Einmal-Projekt, die Rechtslage und deine Website ändern sich laufend.
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Wer einen KI-Chatbot auf der Website einsetzt, muss Besucher vor dem ersten Austausch darauf hinweisen, dass sie mit einer KI sprechen.
Die EU-Kommission hat im November 2025 mit dem Digital Omnibus vorgeschlagen, die Cookie-Regeln zu vereinfachen und ein einheitliches Einwilligungssignal im Browser einzuführen, damit Besucher ihre Wahl nicht auf jeder Website neu treffen müssen. Das Verfahren läuft, mit Änderungen in der Praxis ist frühestens 2027 zu rechnen. Bis dahin gilt das TKG 2021 unverändert, Cookie-Banner bleiben Pflicht, wo einwilligungspflichtige Dienste laufen.
Zwei weitere Pflichten haben nichts mit Datenschutz zu tun, landen aber auf derselben Website. Seit 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsgesetz von vielen Dienstleistern Informationen zur Barrierefreiheit, erstellen kannst du sie mit unserem Generator für Barrierefreiheitserklärungen. Und die EU-Streitbeilegungsplattform, auf die viele Impressen noch verlinken, ist seit 20. Juli 2025 abgeschaltet, mehr dazu beim Impressum-Generator.
Wann solltest du die Erklärung neu generieren?
Immer, wenn sich an der Website etwas ändert, etwa ein neues Analyse-Tool, ein neuer Newsletter-Dienst, ein eingebautes Buchungs-Widget, ein Hoster-Wechsel oder ein installierter Chatbot. Ein fixes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor. Unser Tipp ist, den Scan einmal im Jahr laufen zu lassen und die Dienste-Liste mit der bestehenden Erklärung zu vergleichen. Dauert fünf Minuten und findet zuverlässig, was sich eingeschlichen hat. Das Stand-Datum setzt der Generator automatisch.
Häufige Fragen zur Datenschutzerklärung in Österreich
Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?
Das Impressum sagt, wer hinter der Website steht (E-Commerce-Gesetz, Mediengesetz, UGB). Die Datenschutzerklärung sagt, welche Daten die Website über Besucher verarbeitet, wozu, auf welcher Rechtsgrundlage und an wen sie gehen (DSGVO, DSG, TKG 2021). Du brauchst beides, als getrennte Seiten mit eigenem Footer-Link.
Die Betreiberdaten sind in beiden gleich, deshalb übernimmt unser Generator sie direkt aus deinem Impressum. Fehlt das noch, erstellst du es mit unserem Impressum-Generator.
Ist Google Analytics in Österreich erlaubt?
Ja, mit Einwilligung. Die Datenschutzbehörde hatte 2022 den Einsatz von Google Analytics ohne ausreichende Garantien für rechtswidrig erklärt, damals fehlte eine tragfähige Grundlage für den Datentransfer in die USA. Seit dem EU-U.S. Data Privacy Framework (Juli 2023) ist Google zertifiziert, die Übermittlung ist wieder zulässig.
Geblieben ist die Einwilligungspflicht. Google Analytics setzt Cookies und darf erst nach dem Klick auf "Akzeptieren" laden. Genau das prüft unser Scan. Wer sich das Banner sparen will, nimmt eine Analyse ohne Cookies wie Plausible oder Matomo im Cookie-losen Modus.
Muss Google Fonts in die Datenschutzerklärung?
Ja, wenn die Schriften von Google-Servern (fonts.googleapis.com, fonts.gstatic.com) geladen werden. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers ohne Einwilligung in die USA übertragen, und genau das war 2022 Anlass für über 33.000 Abmahnschreiben in Österreich. Unser Generator nimmt den Block auf, stützt ihn auf berechtigtes Interesse und warnt dich, dass das umstritten ist.
Die bessere Lösung ist, die Schriften lokal auf dem eigenen Server einzubinden, dann braucht es weder den Absatz noch das Risiko. Ob deine Website Google Fonts extern lädt, zeigt dir unser Google Fonts Checker in Sekunden.
Kann ich ein deutsches Datenschutzerklärung-Muster für meine österreichische Website verwenden?
Davon raten wir ab. Die DSGVO-Teile stimmen überein, aber deutsche Muster zitieren TTDSG bzw. TDDDG und BDSG und verweisen für Beschwerden an Landesdatenschutzbehörden, die es in Österreich nicht gibt. Bei uns ist die Datenschutzbehörde in Wien zuständig, Cookies regelt § 165 Abs. 3 TKG 2021 und die Newsletter-Einwilligung § 174 TKG 2021.
Ungültig wird die Erklärung dadurch nicht automatisch, aber im Ernstfall fehlt genau die Information, die zählt, nämlich die richtige Beschwerdestelle. Unser Generator arbeitet deshalb von der ersten Zeile an mit österreichischen Rechtsgrundlagen.
Ich nutze WhatsApp Business für Kundenanfragen. Was muss in die Datenschutzerklärung?
Ein eigener Block für WhatsApp mit dem Anbieter (Meta Platforms Ireland), den verarbeiteten Daten (Telefonnummer, Nachrichten, Metadaten), der Rechtsgrundlage (Vertrag bzw. Anfrage, weil der Kunde selbst den Kanal wählt) und dem Hinweis auf die Übermittlung in die USA unter dem Data Privacy Framework.
WhatsApp arbeitet dabei nicht in deinem Auftrag wie ein Newsletter-Tool, sondern verarbeitet die Daten eigenverantwortlich.
Brauche ich als kleines Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten oder ein Verarbeitungsverzeichnis?
Einen Datenschutzbeauftragten brauchst du in der Regel nicht. Pflicht ist er nur für Behörden, für Unternehmen, deren Kerngeschäft die umfangreiche Überwachung von Personen ist, und für die umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten in Krankenhaus-Größenordnung. Ein Handwerksbetrieb, eine Kanzlei, eine einzelne Praxis oder ein Webshop mit normalem Tracking fällt nicht darunter. Eine Mitarbeitergrenze wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht.
Ein Verarbeitungsverzeichnis brauchst du dagegen praktisch immer. Die Ausnahme für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern gilt nur für "gelegentliche" Verarbeitung, und eine Website, Kundendaten oder eine Lohnverrechnung sind nicht gelegentlich. Das Verzeichnis ist ein internes Dokument und kommt nicht auf die Website, die Datenschutzerklärung ist sozusagen seine öffentliche Kurzfassung. Die WKO stellt dafür kostenlose Muster bereit.
Wo muss die Datenschutzerklärung auf der Website stehen?
Auf einer eigenen Seite, von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar, in der Praxis als Link "Datenschutz" oder "Datenschutzerklärung" im Footer. Das Gesetz verlangt "leicht zugänglich", ein Link im Untermenü oder ein PDF-Download erfüllt das nicht gut.
Zusätzlich gehört ein Link zur Datenschutzerklärung überall dorthin, wo Daten erhoben werden, also unter das Kontaktformular, zur Newsletter-Anmeldung und ins Cookie-Banner. Der HTML-Export unseres Generators fügt sich dafür direkt in deine Datenschutz-Seite ein.
Brauche ich eine englische Datenschutzerklärung?
Eine gesetzliche Sprachpflicht gibt es nicht, aber die Information muss für die Zielgruppe verständlich sein. Richtet sich deine Website erkennbar an internationale Besucher oder hat sie eine englische Version, gehört die Datenschutzerklärung auch auf Englisch dazu.
Unser Generator erstellt die englische Privacy Policy auf Knopfdruck, mit übersetzten Anbieter-Angaben und erklärenden Zusätzen zu österreichischen Gesetzen wie "Austrian Data Protection Act".
Was kostet es, eine Datenschutzerklärung erstellen zu lassen?
Mit unserem Generator nichts, ohne Anmeldung und ohne Abo. Bei deutschen Generator-Anbietern liegen die Abos je nach Stufe meist zwischen einigen Euro und einigen zehn Euro pro Monat, Kanzleien verrechnen für eine individuelle Website-Datenschutzerklärung üblicherweise mehrere hundert Euro aufwärts, je nach Komplexität.
Wenn wir eure Website erstellen, ist die Datenschutzerklärung im Projekt inklusive und wird im Rahmen der laufenden Betreuung aktuell gehalten.
Ist eine Datenschutzerklärung aus einem Generator rechtssicher?
Unser Generator erstellt eine Erklärung, die auf deinen Angaben, dem Scan deiner Website und den österreichischen Rechtsgrundlagen basiert. Eine Garantie für Rechtssicherheit ist das jedoch nicht und ersetzt auch keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit deiner Angaben, die vollständige Auswahl der tatsächlich eingesetzten Dienste und die abschließende Kontrolle der Erklärung bist du selbst verantwortlich. Die Erklärung gilt auch nur für deine Website, nicht für Online-Shops oder sonstige Datenverarbeitungen.
Noch Fragen offen?
Melde dich einfach, wir helfen dir gern weiter, egal ob es um den Generator, eine neue Website oder eine bestehende geht, die datenschutzrechtlich wieder auf Stand kommen soll. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Maximal vier Fragen und du weißt in unter einer Minute, ob deine Website unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt: betroffen, ausgenommen oder Graubereich, mit klarer Einstufung für Österreich.
Erstellt deine Barrierefreiheitserklärung nach dem Barrierefreiheitsgesetz, mit allen Pflichtangaben nach Anlage 3 und passendem Konformitätsstatus. Export als Text, HTML oder Word.
Zeigt dir vor dem Druck, ob die Empfängeradresse deines Brief-PDFs im Sichtfenster des Umschlags sitzt, für alle gängigen DIN-Formate. Dazu alles über Faltarten und Abstände nach DIN 5008.
Prüft in Sekunden, ob deine Website Google Fonts ohne Zustimmung von Google-Servern lädt und damit abmahngefährdet ist. Inklusive Anleitung, wie du die Schriften DSGVO-konform einbindest.
Testet deine Website in einem echten Browser nach WCAG 2.2, am Desktop und simuliert am Smartphone. Du bekommst einen verständlichen Score, markierte Fundstellen und Empfehlungen auf Deutsch.
Erstellt dein Impressum für österreichische Websites nach ECG, MedienG, UGB und GewO. Auf Wunsch mit Daten direkt aus Firmenbuch, GISA und UID-Register, Export als Text, HTML oder Word.